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RHÖN-KLINIKUM AG: Plausibilisierung der Vereinbarung zur Trennungsrechnung zwischen RHÖN-KLINIKUM AG, UKGM, Land Hessen und Universitäten in Gießen und Marburg durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ist erfolgt
DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
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Bad Neustadt a. d. Saale , 17. Oktober 2018
Plausibilisierung der Vereinbarung zur Trennungsrechnung zwischen
RHÖN-KLINIKUM AG, UKGM, Land Hessen und Universitäten in Gießen und Marburg durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ist erfolgt
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Wirtschaftsprüfer bestätigen getroffene Vereinbarungen zur Trennungsrechnung
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Umfassendes Investitionspaket für UKGM in Höhe von mindestens 100 Mio. Euro soll u. a. in Erweiterung des Herzzentrums für Kinder in Gießen und in geplanten Neubau der Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie in Marburg fließen
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Erfolgreiche Einigung wird das EBITDA der RHÖN-KLINIKUM AG 2018 mit einem Einmaleffekt von rund 20 Mio. Euro positiv beeinflussen
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- RHÖN-KLINIKUM AG bestätigt Umsatz- und Ergebnisausblick für 2018
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Die Plausibilisierung der Vereinbarung zur Trennungsrechnung zwischen der
RHÖN-KLINIKUM AG, dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM),
dem Land Hessen und den beiden Universitäten Gießen und Marburg ist erfolgt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat den Vertrag auf Plausibilität geprüft und attestiert, dass die Vereinbarung
einem Fremdvergleich standhält. Damit ist die letzte Vorbehaltsbedingung erfüllt. Die Regelung läuft zunächst bis Ende 2021, hat aber aufgrund ihrer inhaltlichen Ausgestaltung aus Sicht des
Unternehmens das Potenzial, über die vereinbarte Laufzeit hinaus die Basis für eine dauerhafte Regelung zu sein.