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     951  0 Kommentare Kampf gegen Wuchermieten - Wie die Mietpreisbremse besser werden soll

    BERLIN (dpa-AFX) - Briefe vom Vermieter öffnen viele Mieter nur mit zitternden Fingern. Mieterhöhung? Modernisierung? Nachzahlung bei den Betriebskosten? Hunderttausende Mieter kennen diese Angst - die Angst, sich die eigene Wohnung bald nicht mehr leisten zu können. Und sie wissen: Ein Umzug macht es nicht besser, denn bei neuen Verträgen steigen die Mieten noch rasanter. Vor allem in den Großstädten haben inzwischen selbst Normalverdiener Probleme, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

    Gegen allzu heftige Mieterhöhungen soll seit 2015 die Mietpreisbremse wirken. Seitdem dürfen Vermieter bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht einfach verlangen, was der Markt hergibt. Die Miete darf im Normalfall nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Doch schon im dritten Jahr nach der Einführung muss die Bundesregierung nachbessern. Am Freitag war ihr Entwurf zur ersten Lesung im Bundestag - und es gab reichlich Kritik. Auch der Bundesrat schlug einige Verbesserungen vor.

    Warum wird die Mietpreisbremse verschärft?

    Weil sie nicht richtig funktioniert. Die Mieten steigen weiter, 2017 gab es im Bundesschnitt ein Plus von 4,3 Prozent. Bei bestehenden Wohnungen in einigen Großstädten waren es laut Bundesbank sogar mehr als neun Prozent. Das liegt vor allem daran, dass Hunderttausende Wohnungen fehlen. Nach Einschätzung von Wirtschaftsforschern hat die Mietpreisbremse die Entwicklung so gut wie nicht beeinflusst - auch, weil viele Vermieter sie einfach ignorieren. Hohe Strafen gibt es dafür nämlich nicht.

    Was genau will die Bundesregierung jetzt verbessern?

    Die Mieter sollen einfacher erkennen können, ob sie zu viel zahlen oder nicht. Wenn sich ein Vermieter künftig auf eine der Ausnahmen beruft und mehr als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent verlangt, muss er den Mieter vor Vertragsabschluss schriftlich darüber informieren. Er muss zum Beispiel belegen, dass schon der Vormieter eine hohe Miete weit über dem ortsüblichen Niveau gezahlt hat. Oder er muss erklären, wo am Haus er kostspielig modernisiert hat. Tut er das nicht, muss der Vermieter die hohe Miete nicht zahlen.

    Gilt das überall in Deutschland?

    Nein, die Mietpreisbremse gilt weiter nur dort, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. In anderen Gegenden, vor allem auf dem Land, sind die Mieten auch lange nicht so hoch. Trotzdem fordert zum Beispiel die Linke, dass die Preisbremse überall gelten sollte. Bisher haben die Bundesländern die Regelung für 313 von 11 000 Städten und Gemeinden eingeführt. Dazu gehören Metropolen wie Berlin, München oder Frankfurt und ihr Umland, mittelgroße Städte wie Braunschweig oder Jena, aber auch reiche ländliche Gemeinden wie Emmendingen und Sylt.

    Was bringt die Bremse Mietern, die schon länger in ihrer Wohnung leben?

    Die Vorgaben zur Miethöhe gelten nur, wenn jemand neu in eine Wohnung einzieht. Bei Bestandsmieten gibt es andere Regeln: Der Vermieter darf sie auf den ortsüblichen Satz anheben, zugleich aber in drei Jahren höchstens um 15 bis 20 Prozent erhöhen. Kritikern ist das zu viel. Die Linke zum Beispiel fordert maximal zwei Prozent im Jahr.

    Viele langjährige Mieter werden "herausmodernisiert" - was tut die Bundesregierung dagegen?

    "Herausmodernisieren aus Profitgier ist Unrecht", sagt Justizministerin Katarina Barley. Künftig sollen Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn Vermieter sie mit Bauarbeiten und Schikane zum Auszug treiben, nur um die Wohnung dann teurer zu vermieten. Solche Vermieter müssen mit einer Geldbuße von bis zu 100 000 Euro rechnen. Generell soll gelten: Nach einer Modernisierung darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nur noch um drei Euro pro Quadratmeter steigen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen nicht mehr elf, sondern nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden.

    Wann soll das gelten?

    Wenn im Bundestag alles glatt läuft, ab dem 1. Januar. Am Freitag war die Änderung zur ersten Lesung im Bundestag. Auch im Bundesrat war die Mietpreisbremse Thema. Die Länder finden unter anderem, dass sich Mieter noch leichter gegen hohe Mieten wehren können müssen. Ihre Stellungnahme wird nun auch in den Bundestag eingebracht.

    Finden alle die Verschärfung gut?

    Umstritten war die Mietpreisbremse von Anfang an - und sie bleibt es, sogar innerhalb der Koalition. Die Unionsfraktion fürchtet, dass es vor allem für kleine Vermieter zu kompliziert werden könnte. Die SPD-Politikerin Barley dagegen sagt offen: "Ich will nicht verhehlen, dass ich mir durchaus weitergehende Maßnahmen vorstellen kann." Das können auch Grüne und Linke. Sie wollen Ausnahmen streichen und Sanktionen für Vermieter einführen, die die Bremse ignorieren. Auch die Mietervereine kritisieren, das neue Gesetz sei nicht schlagkräftig genug. Vor allem aber müsse die Befristung aufgehoben werden. Denn alle Regelungen laufen nach derzeitigem Stand schon 2020 aus./tam/DP/fba





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