DGAP-Adhoc
Zalando SE: UMSETZUNG DER ERSTEN TRANCHE DES ANGEKÜNDIGTEN AKTIENRÜCKKAUFS VON BIS ZU EUR 90 MIO. FÜR AKTIENOPTIONSPROGRAMME - Seite 2
Der von Zalando SE gezahlte Preis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Zalando-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise
spätestens am siebten Handelstag nach Ausübung eines Geschäfts bekanntgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter
www.corporate.zalando.com/de/investor-relations zur Verfügung gestellt.
Mitteilende Person: Dr. Ansgar Schönborn, Head of Corporate Law
Ansprechpartner für Investoren und Analysten
Patrick Kofler
Investor Relations
Patrick.Kofler@zalando.de
+49 (0)30 20968 1584
Ansprechpartner für Medien
Alexander Styles
Corporate Communications
Alexander.Styles@zalando.de
+49 (0) 30 2096 85146
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10.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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