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    Einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung im Handel  350  0 Kommentare Stufe 2 für deutsches Hähnchen- und Putenfleisch

    Berlin (ots) - Heute haben die in der Initiative Tierwohl (ITW)
    engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eine
    einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Fleisch vorgestellt. Ab
    April 2019 wird das Geflügel-, Schweine- und Rindfleisch im LEH mit
    den Ziffern 1 ("Stallhaltung"), 2 ("Stallhaltung plus"), 3
    ("Außenklima") oder 4 ("Premium") gekennzeichnet (weitere Infos:
    www.haltungsform.de). Für das im deutschen Lebensmitteleinzelhandel
    erhältliche Hähnchen- und Putenfleisch bedeutet diese neue
    Kennzeichnung, dass im Frischesegment ausschließlich Geflügelfleisch
    der Stufen 2, 3 und 4 angeboten wird, bei Frostware gilt dies für
    unbehandeltes Geflügelfleisch. Denn bereits im vergangenen Jahr haben
    die deutschen Erzeuger von Hähnchen- und Putenfleisch das
    entsprechende LEH-Sortiment komplett auf die Kriterien der Initiative
    Tierwohl umgestellt, was der neuen Haltungsform-Kennzeichnung 2
    entspricht. "Damit erkennt künftig jeder LEH-Kunde auf einen Blick:
    Deutsches Hähnchen- und Putenfleisch wird nach Tierwohl-Kriterien
    erzeugt, die über den gesetzlichen Standards liegen", hebt
    ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke diese besondere Leistung der
    deutschen Schlachtgeflügelwirtschaft hervor. "Damit erreichen wir
    eine echte Breitenwirkung für mehr Tierwohl - und zugleich bleibt das
    nach höheren Tier-wohl-Anforderungen erzeugte Geflügelfleisch für
    alle Verbraucher erschwinglich."

    Mehr Transparenz auch in der Gastronomie - erster Schritt:
    Herkunftskennzeichnung

    Während der LEH mit der neuen Haltungsform-Kennzeichnung einen
    weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz geht, lässt das
    Großverbrauchersegment eine entsprechend verbraucherfreundliche
    Regelung weiterhin vermissen. "Hier gibt es erheblichen
    Nachholbedarf!", betont ZDG-Präsident Ripke mit Blick auf den
    Marktanteil von weit über 50 Prozent, den Restaurants, Kantinen und
    weitere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung bei
    Geflügelfleisch haben. Ripke erneuert die verbraucherrelevante
    Forderung der Geflügelwirtschaft: "Ein erster Schritt hin zu mehr
    Transparenz in der Gastronomie muss die lange überfällige
    Herkunftskennzeichnung sein."

    OTS: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/32363
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_32363.rss2

    Pressekontakt:
    ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
    Christiane von Alemann
    Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
    Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
    E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de




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