Besser selber klagen! Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz Bank wohl erfolglos / Dr. Lehnen & Sinnig erstreitet derweil weiteres erfolgreiches Urteil gegen die Mercedes-Benz Bank
Trier / Stuttgart / Berlin (ots) - Der Autokreditwiderruf bietet
derzeit vielen Autofahrern eine Möglichkeit, ein finanziertes
Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Eine
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG scheint
jedoch erfolglos zu bleiben. Damit schwindet die Hoffnung der
Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank finanziert
und sich dem Musterverfahren angeschlossen hatten. Betroffene
Autofahrer können jedoch weiterhin selber klagen.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart fand am heutigen
Freitag, 25.01.2019, die mündliche Verhandlung der
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG statt.
Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden eV. Eine
Anmeldung zur Musterfeststellungsklage für Verbraucher, die ihr
Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, war (nur) bis
zum 24.01.2019 möglich.
derzeit vielen Autofahrern eine Möglichkeit, ein finanziertes
Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Eine
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG scheint
jedoch erfolglos zu bleiben. Damit schwindet die Hoffnung der
Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank finanziert
und sich dem Musterverfahren angeschlossen hatten. Betroffene
Autofahrer können jedoch weiterhin selber klagen.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart fand am heutigen
Freitag, 25.01.2019, die mündliche Verhandlung der
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG statt.
Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden eV. Eine
Anmeldung zur Musterfeststellungsklage für Verbraucher, die ihr
Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, war (nur) bis
zum 24.01.2019 möglich.
Bereits zu Beginn des Termins führten die Richter aus, dass wohl
nur ca. 140 Eintragungen von den 680 Verbrauchern, die sich in das
Klageregister eingetragen hatten, wirksam erfolgt seien. Auch sei die
Zulässigkeit der Klage fraglich, weil der klagende Verbraucherverband
möglicherweise nicht klagebefugt ist. Jedenfalls sei die
Musterfeststellungsklage wohl aber nicht begründet, weil die von dem
klagenden Verbraucherverband vorgetragenen Rechtsfehler nicht
zielführend seien, so die Stuttgarter Richter.
"Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG
scheint für den klagenden Verbraucherverband und die Verbraucher, die
sich der Klage hoffnungsvoll angeschlossen haben, in einem Desaster
zu enden.", führt Rechtsanwalt Dirk Sinnig aus, der das jetzige
Musterfeststellungsverfahren von Anfang an skeptisch betrachtet hat.
"Das heutige Verfahren vor dem OLG Stuttgart zeigt, dass die
Musterfeststellungsklage für die betroffenen Autofahrer keine echte
Alternative ist. Nach dem ernüchternden Ergebnis der mündlichen
Verhandlung in Stuttgart bleibt abzuwarten, wie sich die
Braunschweiger Richter bei der Musterfeststellungsklage gegen die
Volkswagen AG im Abgasskandal positionieren und wie viele Verbraucher
sich hier tatsächlich wirksam in das Klageregister eingetragen
haben."
Verbraucher, die ihr Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank oder
einer anderen Autobank finanziert haben, sollten ihre Ansprüche
vielmehr mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts im Rahmen einer
Individualklage durchsetzen, erklärt Rechtsanwalt Sinnig. Seine
Kanzlei vertritt bundesweit tausende Verbraucher gegen alle bekannten
nur ca. 140 Eintragungen von den 680 Verbrauchern, die sich in das
Klageregister eingetragen hatten, wirksam erfolgt seien. Auch sei die
Zulässigkeit der Klage fraglich, weil der klagende Verbraucherverband
möglicherweise nicht klagebefugt ist. Jedenfalls sei die
Musterfeststellungsklage wohl aber nicht begründet, weil die von dem
klagenden Verbraucherverband vorgetragenen Rechtsfehler nicht
zielführend seien, so die Stuttgarter Richter.
"Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG
scheint für den klagenden Verbraucherverband und die Verbraucher, die
sich der Klage hoffnungsvoll angeschlossen haben, in einem Desaster
zu enden.", führt Rechtsanwalt Dirk Sinnig aus, der das jetzige
Musterfeststellungsverfahren von Anfang an skeptisch betrachtet hat.
"Das heutige Verfahren vor dem OLG Stuttgart zeigt, dass die
Musterfeststellungsklage für die betroffenen Autofahrer keine echte
Alternative ist. Nach dem ernüchternden Ergebnis der mündlichen
Verhandlung in Stuttgart bleibt abzuwarten, wie sich die
Braunschweiger Richter bei der Musterfeststellungsklage gegen die
Volkswagen AG im Abgasskandal positionieren und wie viele Verbraucher
sich hier tatsächlich wirksam in das Klageregister eingetragen
haben."
Verbraucher, die ihr Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank oder
einer anderen Autobank finanziert haben, sollten ihre Ansprüche
vielmehr mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts im Rahmen einer
Individualklage durchsetzen, erklärt Rechtsanwalt Sinnig. Seine
Kanzlei vertritt bundesweit tausende Verbraucher gegen alle bekannten
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