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     806  0 Kommentare Besser selber klagen! Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz Bank wohl erfolglos / Dr. Lehnen & Sinnig erstreitet derweil weiteres erfolgreiches Urteil gegen die Mercedes-Benz Bank

    Trier / Stuttgart / Berlin (ots) - Der Autokreditwiderruf bietet
    derzeit vielen Autofahrern eine Möglichkeit, ein finanziertes
    Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Eine
    Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG scheint
    jedoch erfolglos zu bleiben. Damit schwindet die Hoffnung der
    Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank finanziert
    und sich dem Musterverfahren angeschlossen hatten. Betroffene
    Autofahrer können jedoch weiterhin selber klagen.

    Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart fand am heutigen
    Freitag, 25.01.2019, die mündliche Verhandlung der
    Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG statt.
    Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden eV. Eine
    Anmeldung zur Musterfeststellungsklage für Verbraucher, die ihr
    Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, war (nur) bis
    zum 24.01.2019 möglich.

    Bereits zu Beginn des Termins führten die Richter aus, dass wohl
    nur ca. 140 Eintragungen von den 680 Verbrauchern, die sich in das
    Klageregister eingetragen hatten, wirksam erfolgt seien. Auch sei die
    Zulässigkeit der Klage fraglich, weil der klagende Verbraucherverband
    möglicherweise nicht klagebefugt ist. Jedenfalls sei die
    Musterfeststellungsklage wohl aber nicht begründet, weil die von dem
    klagenden Verbraucherverband vorgetragenen Rechtsfehler nicht
    zielführend seien, so die Stuttgarter Richter.

    "Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG
    scheint für den klagenden Verbraucherverband und die Verbraucher, die
    sich der Klage hoffnungsvoll angeschlossen haben, in einem Desaster
    zu enden.", führt Rechtsanwalt Dirk Sinnig aus, der das jetzige
    Musterfeststellungsverfahren von Anfang an skeptisch betrachtet hat.

    "Das heutige Verfahren vor dem OLG Stuttgart zeigt, dass die
    Musterfeststellungsklage für die betroffenen Autofahrer keine echte
    Alternative ist. Nach dem ernüchternden Ergebnis der mündlichen
    Verhandlung in Stuttgart bleibt abzuwarten, wie sich die
    Braunschweiger Richter bei der Musterfeststellungsklage gegen die
    Volkswagen AG im Abgasskandal positionieren und wie viele Verbraucher
    sich hier tatsächlich wirksam in das Klageregister eingetragen
    haben."

    Verbraucher, die ihr Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank oder
    einer anderen Autobank finanziert haben, sollten ihre Ansprüche
    vielmehr mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts im Rahmen einer
    Individualklage durchsetzen, erklärt Rechtsanwalt Sinnig. Seine
    Kanzlei vertritt bundesweit tausende Verbraucher gegen alle bekannten
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