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    DGAP-Adhoc  492  0 Kommentare windeln.de SE: windeln.de SE beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Finanzierung des Wachstums in China und um Restrukturierung abzuschließen





    DGAP-Ad-hoc: windeln.de SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    windeln.de SE: windeln.de SE beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Finanzierung des Wachstums in China und um Restrukturierung abzuschließen


    07.02.2019 / 19:36 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    windeln.de SE beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Finanzierung des Wachstums in China und um Restrukturierung abzuschließen



    Der Vorstand von windeln.de SE ("windeln.de" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Januar 2019 beschlossen, das Grundkapital von derzeit 3.113.647 Euro, eingeteilt in 3.113.647 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis zu 6.850.023 Aktien auf bis zu 9.963.670 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.850.023 Neuen Aktien, die jeweils einen anteiligen Betrag von 1,00 Euro je Aktie des Grundkapitals darstellen ("Neue Aktien"), zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 dividendenberechtigt. Die Neuen Aktien werden nicht sofort, sondern voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2019 zum Handel an der Börse zugelassen.



    Bis zu 3.369.298 Neue Aktien werden im Rahmen eines Bezugsangebots an die Aktionäre der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zu einem Bezugsverhältnis von 1:2,2 angeboten, d.h. eine bestehende Aktie berechtigt zum Bezug von 2,2 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung (das "Bezugsangebot"). Der Bezugspreis wurde auf 1,48 Euro je Neuer Aktie festgelegt, was zu einem Bruttoerlös aus dem Bezugsangebot von bis zu 4,99 Mio. Euro führt. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wurde ausgeschlossen. Ein organisierter Handel mit Bezugsrechten findet nicht statt. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 12. Februar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist beginnt am 14. Februar (0.00 MEZ) und endet am 28. Februar 2019 (24.00 Uhr MEZ). Der Nachweisstichtag für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich der 13. Februar 2019 sein.

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