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    DGAP-Ad-hoc: FCR Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    FCR Immobilien AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht und öffentlichem Angebot der Aktien


    11.02.2019 / 16:01 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR



    FCR Immobilien AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht und öffentlichem Angebot der Aktien


    München, 11.02.2019: Der Vorstand der FCR Immobilien AG (WKN A1YC91, ISIN DE000A1YC913) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von 4.219.588,00 Euro um bis zu 521.156,00 Euro auf bis zu 4.740.744,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 521.156 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro ("Neue Aktien") gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 01.01.2018 gewinnberechtigt.



    Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt 8:1 (d.h. acht bestehende Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie). Der Bezugspreis wurde auf 17,50 Euro je Neuer Aktie festgelegt. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Zeitraum vom 19.02.2019 bis zum 05.03.2019 zur Zeichnung angeboten. Parallel zu diesem Bezugsangebot ist ein öffentliches Angebot über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Frankfurter Wertpapierbörse vorgesehen, das am 6. März 2019 um 12 Uhr endet. Eventuell im Rahmen dieser Angebotsphase nicht bezogene Aktien sollen zu einem späteren Zeitpunkt im Wege eines öffentlichen Angebots sowie zeitgleich institutionellen Investoren mittels einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten werden.

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