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    DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme


    SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: BaFin verbietet Leerverkäufe bei Wirecard


    18.02.2019 / 14:24



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Wirecard AG - Opfer oder Täter?

    BaFin erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und der Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen



    Der Aktienkurs der Wirecard AG befindet sich in einer Berg- und Talfahrt. Der Zahlungsdienstleister aus Aschheim bei München wuchs binnen weniger Jahre von einem Start-up zu einem Fintech-Konzern mit Milliardenumsatz. Seit 2015 hat sich der Wert der Aktie fast verdreifacht, und Wirecard verdrängte die Commerzbank aus dem Dax.



    Angesichts schwerwiegender Vorwürfe der britischen Financial Times war der Kurs der Aktie in den vergangenen Wochen unter massiven Druck geraten. Die Financial Times wirft dem Unternehmen Kontomanipulationen und Dokumentenfälschungen vor, die bei einer Tochter der Wirecard AG in Singapur begangen worden sein sollen. Nach einem weiteren Bericht der Financial Times soll eine Anwaltskanzlei das Management über Fälle von Buchhaltungsbetrug unterrichtet haben. Diese Vorwürfe wiegen schwer. Wirecard bestreitet die Vorwürfe und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Marktmanipulation. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Unbekannt wegen Marktmanipulation.



    Für die jüngsten Ereignisse gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder das Unternehmen hat sich tatsächlich unsauber verhalten und getrickst, oder aber das Unternehmen ist - erneut - zum Opfer von Marktmanipulationen geworden.



    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht von Letzterem aus und erließ heute eine Allgemeinverfügung, wonach Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard verboten werden.



    Dr. Wolfgang Schirp: "Es ist gut und richtig, dass die BaFin so schnell und entschlossen gegen die starken Kursausschläge bei Wirecard AG vorgeht. Noch dringlicher ist es aber, dass die behaupteten Vorwürfe untersucht und baldmöglichst aufgeklärt werden. Die BaFin begründet ihre Verfügung mit der Erforderlichkeit, der Bedrohung der der Finanzmärkte zu begegnen. Hierzu gehört unseres Erachtens aber auch, dass den Vorwürfen angemessen nachgegangen wird."



    Wirecard ist nicht zum ersten Mal Gegenstand schwerer Anschuldigungen. In den Jahren 2008 und 2016 wurden Vorwürfe gegen das Unternehmen erhoben, die ebenfalls als sog. Short-Attacken eingeordnet wurden, da Leerverkäufer durch entsprechende Positionen profitiert hatten. Die Strafverfolgungsbehörden und die BaFin untersuchten diese Vorgänge ebenfalls wegen Marktmanipulation und die Staatsanwaltschaft erließen Ende 2018 Strafbefehle gegen Verfasser einer im Internet unter dem Namen Zatarra verbreiteten Analyse über Wirecard.



    Dr. Susanne Schmidt-Morsbach: "Wir können zur Zeit noch nicht beurteilen, ob die wiederkehrenden Vorwürfe gegen die Wirecard AG berechtigt sind. In diesem Fall hätten die Aktionäre Schadenersatzansprüche gegen die Wirecard AG. Interessenten können sich bei uns melden. Wir beobachten den Markt!"



    Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:



    Dr. Wolfgang Schirp, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schirp@schirp.com;



    Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schmidt-morsbach@ssma.de
















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