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    DGAP-News  568  0 Kommentare STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung in Bezug auf Rückkaufangebot - Seite 3



    Die Verbreitung dieses Rückkauf-Memorandums kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Rückkauf-Memorandums kommen, werden von der Emittentin und dem Tender Agent aufgefordert, sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.



    Das Rückkaufangebot gilt nicht gegenüber Anleihegläubigern und wird nicht von Anleihegläubigern oder in ihrem Namen in Rechtsordnungen angenommen werden, in denen die Unterbreitung des Rückkaufangebots den Gesetzen und Vorschriften dieser Rechtsordnung widerspricht. Das Rückkaufangebot wurde ausschließlich gemäß dem Rückkauf-Memorandum vom 8. Januar 2019 gemacht.



    Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Rückkauf-Memorandum zu lesen. Diese Bekanntmachung und das Rückkauf-Memorandum enthalten wichtige Informationen, die vor einer Entscheidung über eine Beteiligung an dem Rückkaufangebot aufmerksam gelesen werden sollten. Sollte ein Anleihegläubiger irgendwelche Zweifel bezüglich der von ihm vorzunehmenden Handlung haben, wird ihm empfohlen, unverzüglich persönlichen finanziellen Rat durch seinen Aktienhändler, Bankmanager, Wirtschaftsprüfer oder einen anderen unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Einzelperson oder jedes Unternehmen, deren Anleihen in ihrem Namen von einem Vermittler, Händler, einer Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer anderen Mittelsperson gehalten werden, müssen diese Mittelsperson kontaktieren, wenn sie an dem Rückkaufangebot teilnehmen möchten.



    Weder dieses Rückkauf-Memorandum noch irgendein anderes Dokument oder andere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot wurden von der Luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) für Zwecke einer öffentlichen Bekanntmachung oder eines Verkaufs im Großherzogtum Luxemburg ("Luxemburg") genehmigt und werden auch nicht für Zwecke der Genehmigung eingereicht werden. Aufgrund dessen darf das Rückkaufangebot in Luxemburg weder direkt noch indirekt öffentlich bekannt gemacht werden und weder dieses Rückkauf-Memorandum noch jedes andere Angebotsrundschreiben, Prospekt, Antragsformular, Werbung oder andere mit dem Rückkaufangebot verbundenen Unterlagen dürfen verbreitet oder auf andere Weise in oder innerhalb von Luxemburg veröffentlicht werden. Hiervon ausgenommen sind Verbreitungen, welche kein öffentliches Angebot von Wertpapierpapieren darstellen, abhängig von der Prospektpflicht gemäß dem Luxemburgischen Gesetz vom 10. Juli 2005 über die Prospektpflicht von Wertpapieren in seiner aktuellen Fassung, welches die Prospektrichtlinie in seiner aktuellen Fassung implementiert.

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    DGAP-News STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung in Bezug auf Rückkaufangebot - Seite 3 DGAP-News: STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Anleihe STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung in Bezug auf Rückkaufangebot 21.03.2019 / 09:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NICHT ZUR …