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     1217  0 Kommentare Wen der Bannstrahl des Präsidenten trifft…

    Sehr verehrte Leserinnen und Leser,

    es hat eine Weile gedauert, bis die tatsächlichen Gefahren erkannt wurden. Aber zumindest hierzulande konzentrieren sich Öffentlichkeit und Anleger bisher immer noch auf einen Nebenkriegsschauplatz – quasi die Spitze des tödlichen Eisbergs. Die Rede ist von Trumps „Huawei-Bann“.

    USA in Not?

    Dieses Dekret von US-Präsident Trump (genauer: seine executive order), mit dem er den nationalen Notstand für den Telekommunikationssektor der USA ausgerufen hat, wurde bereits in der Vorwoche erlassen und rechtsgültig.

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    Es kann als „Lex Huawei“ gelten, denn nach allgemeiner Auffassung soll damit im Rahmen einer weiteren Verschärfung des Handelsstreits mit China vor allem der chinesische Telekommunikationskonzern getroffen werden, der inzwischen nicht nur der zweitgrößte Smartphone-Hersteller der Welt ist, sondern auch laut dem Marktforscher IHS mit 28 % Marktanteil auch der größte Ausrüster von Telekommunikationsnetzen.

    Und obwohl natürlich offiziell seitens der US-Regierung von einem Boykott Huaweis nicht die Rede ist, landete der Name des Konzerns samt etlichen seiner Tochtergesellschaften sofort auf einer entsprechenden „Schwarzen Liste“ des US-Justizministeriums.

    Exkurs: Regieren by Dekret

    Mit solchen executives orders können US-Präsidenten unter Umgehung des Parlaments Regeln mit Gesetzeskraft erlassen. Üblicherweise bleiben sie auf die unmittelbare Regierungsarbeit beschränkt, regeln Details „richtiger“ Gesetze oder werden in Katastrophen-, Not- oder Kriegsfällen erlassen. Die weitgehenden Vollmachten des US-Präsidenten erlauben diesem aber einen recht freizügigen Umgang mit diesem Instrument.

    In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nutzten die US-Präsidenten diese Möglichkeit ausgiebig – jeder US-Präsident zwischen 1901 und 1953 erließ mehr als 100 solcher Dekrete pro Jahr; im Durchschnitt waren es sogar mehr als 200 pro Jahr. Im kalten Krieg (1953-1989) sank die Zahl auf durchschnittlich 65 pro Jahr, was im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten immer noch recht hoch ist: Zwischen 1989 und heute wurden im Durchschnitt nur noch 41 executive orders pro Jahr erlassen.

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    Sven Weisenhaus
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    Sven Weisenhaus ist seit Jahren Trader und Börsenexperte. Seine Erfahrungen und Analysen veröffentlicht er als Redakteur in verschiedenen Börsenpublikationen. Unter anderem veröffentlicht er seit Dezember 2012 den kostenlosen Börsendienst "Geldanlage-Brief". Zudem gehört er seit einigen Jahren zum Team von www.stockstreet.de und schreibt dort seit Anfang 2016 für den kostenlosen Börsendienst "Börse - Intern". Er hat außerdem die Bücher Das Internet vergisst nie: Chancen und Risiken im Umgang mit persönlichen Daten im Internet* und IT-Prüfungen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen* geschrieben. *Werbelink
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