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     815  0 Kommentare Autokreditverträge der Bank11 eröffnen beim LG Düsseldorf Rückabwicklungsmöglichkeit im Dieselskandal

    Hamburg (ots) - Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
    hat sich in der mündlichen Verhandlung zum Rechtsstreit 13 O 175/18
    festgelegt, dass die Autokreditverträge der Bank11 für Privatkunden
    und Handel GmbH die Frist zur Ausübung des
    Verbraucher-Widerrufsrechts nicht in Lauf setzen, wenn sie die
    Formulierung enthalten: "Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und
    Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro
    Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen." Zu diesem
    Rechtsstreit mit der Bank 11 war es gekommen, weil ein Kunde dieser
    Autobank im April 2018 sein Widerrufrecht hinsichtlich einer
    Pkw-Finanzierung aus dem Jahr 2013 unter Berufung auf Fehler im
    Vertrag ausgeübt hatte und die Bank11 das Vorhandensein von Fehlern
    vorgerichtlich nicht akzeptieren wollte.

    "Wenn eine Autobank nicht sämtliche oder fehlerhafte Informationen
    in den Finanzierungsvertrag aufnimmt, zu denen sie gesetzlich
    verpflichtet ist, ist eine Ausübung des Widerrufsrechts durch den
    Verbraucher oder Existenzgründer auch heute noch möglich", weiß der
    Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Das
    Landgericht Düsseldorf ist wegen des Sitzes für Verbraucherklagen
    gegen diese Bank zuständig, weshalb die Ausführungen der 13.
    Zivilkammer sehr erfreulich für die Kunden der Bank sind", so Hahn
    weiter.

    Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler in
    den Formularen der Autobanken führt rechtlich nicht nur zur
    Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch zur Rückabwicklung
    des Kaufvertrages. Es handelt sich um sog. verbundene Geschäfte. Aus
    diesem Grund kann das Widerrufsrecht im Dieselskandal zielführend
    genutzt werden. "Der Widerruf des Finanzierungsvertrags ist
    insbesondere dann für Verbraucher interessant, wenn sie zum Zeitpunkt
    des Erwerbs ihres Schummel-Diesels noch nicht über eine
    Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügten", sagt Hahn. "In den
    sogenannten Widerrufsfällen wird Versicherungsfall nämlich nicht
    durch Überreichen der unzureichenden Vertragsunterlagen durch die
    Autobank, sondern erst mit Erhalt des Ablehnungsschreibens der Bank
    begründet Da der Auto-Widerrufsjoker in der Bevölkerung noch nicht so
    bekannt ist, haben bisher noch nicht so viele Verbraucher ihr
    Widerrufsrecht im Diesel-Skandal genutzt.

    HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine
    kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres
    Autokredits an. Fehler und fehlende Informationen hat die Kanzlei
    ebenfalls beispielsweise in den Formularen der Volkswagen Bank GmbH,
    der Mercedes-Benz Bank AG und der BMW Bank GmbH gefunden. Die Kanzlei
    ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehenswiderruf
    spezialisiert und vertritt mehr als tausend Verbraucher bei der
    Rückabwicklung von Autokrediten nach Widerruf. Weitere Informationen
    finden Sie unter
    https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen .

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

    Pressekontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn, M.C.L. (Miami)
    Alter Steinweg 1
    20459 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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