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    DGAP-Adhoc  689  0 Kommentare Infineon Technologies AG: Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding





    DGAP-Ad-hoc: Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    Infineon Technologies AG: Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding


    17.06.2019 / 18:14 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE

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    Ad-hoc Mitteilung gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung

    ***KAPITALERHÖHUNG***

    Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding


    Neubiberg, 17. Juni 2019 - Der Vorstand der Infineon Technologies AG ("Infineon") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen um 10% erhöht, wobei Bruttoemissionserlöse in Höhe von ca. EUR 1,5 Mrd. angestrebt werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2018 gewinnberechtigt sein.


    Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Platzierungspreis und der endgültige Bruttoemissionserlös werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und anschließend bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird Infineon einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.
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