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    EANS-Adhoc  465  0 Kommentare Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Voraussichtliche Einleitung eines Verfahrens vor der Übernahmekommission - Ergänzung der ad hoc Meldung vom 17.06.2019 zur Klage auf Anfechtung von HV-Beschlüssen

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
    adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
    Emittent verantwortlich.
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    Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Recht/Prozesse
    18.06.2019

    Innsbruck - Die Aktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO
    Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben zur Förderung ihrer Klagebegehren auf
    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen unter der, der Bank für Tirol und
    Vorarlberg Aktiengesellschaft am 17.06.2019 zugestellten Anfechtungsklage
    behauptet, dass das Syndikat der Kernaktionäre der Bank für Tirol und Vorarlberg
    Aktiengesellschaft, bestehend aus Oberbank AG, BKS Bank AG, Generali 3Banken
    Holding AG sowie Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. in der
    Vergangenheit die übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt habe. Der Grund
    liege zusammengefasst darin, dass die OBK-Mitarbeiterbildungs- und
    Erholungsförderung reg. Gen. m.b.H. als Aktionärin der Generali 3Banken Holding
    AG nicht von der Aktionärin Oberbank AG unabhängig sei. Im Rahmen des
    gerichtlichen Anfechtungsverfahrens wird daher die Übernahmekommission diese
    Vorfrage zu entscheiden haben. Sollte eine Verletzung der Angebotspflicht
    festgestellt werden, ruhen die Stimmrechte der zuvor genannten Syndikatsparteien
    aus den Aktien an der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft bis ein
    dem Übernahmegesetz entsprechendes Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher
    Aktien der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft von den zuvor
    genannten Syndikatsmitgliedern gestellt oder das Ruhen der Stimmrechte von der
    Übernahmekommission aufgehoben wird. Der Vorstand der Emittentin ist nach wie
    vor der Auffassung, dass die Klage unberechtigt ist und keine Verletzung einer
    Angebotspflicht vorliegt.




    Rückfragehinweis:
    Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
    Bereich Recht und Beteiligungen
    Dr. Stefan Heidinger
    +43-505333-1500
    stefan.heidinger@btv.at
    Stadtforum 1
    6020 Innsbruck


    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
    Stadtforum 1
    A-6020 Innsbruck
    Telefon: +43(0)5 05 333
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