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    Hammer Urteil  797  0 Kommentare OLG Stuttgart entscheidet gegen DAIMLER - Erfolg für Verbraucher

    Köln (ots) - In den Abgasskandalfällen hat DAIMLER die ersten
    Schlachten im Januar 2019 verloren. Seitdem ebbt der Erfolg nicht ab.
    Wie sich das OLG Stuttgart positionieren würde, war bislang nicht
    klar.

    Dies vor allem deswegen, weil sich einige Kammern am Landgericht
    Stuttgart entgegen dem Mainstream querstellten.

    Vor allem die 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart bereitete
    den Verbrauchern in der Vergangenheit erhebliche Schwierigkeiten. Es
    wurde erwartet, dass die Verbraucher mit Expertenwissen die einzelnen
    technischen Umstände des Abgasskandals beschreiben.

    Doch damit ist jetzt Schluss! Denn der 3. Zivilsenat des OLG
    Stuttgarts hat ein Machtwort gesprochen:

    Der für Daimler zuständige 3. Senat des Oberlandesgericht
    Stuttgart hat sich offensiv zugunsten der Verbraucher positioniert
    und verortet nunmehr die Darlegungslast unmittelbar bei Daimler (AZ:
    3 U 101/18)! Damit ist für die Verbraucher eine erhebliche Entlastung
    eingetreten. Ein weiterer Meilenstein!

    Dies ist der Grundstein für eine Tsunami-Klagewelle gegen die
    Daimler AG.

    Herr Rechtsanwalt Oguz Korumtas, Inhaber der Kanzlei Korumtas aus
    Köln, ist der festen Überzeugung, dass die Aufklärungen nunmehr
    Bestand haben und die Prozesse zu Gunsten der Verbraucher gewonnen
    werden. Er selber betreibt in seiner Kanzlei über 2000 Verfahren
    betreffend den Abgasskandal.

    Diese neue Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die
    Verjährungsfristen der Ansprüche gegen die Automobilhersteller, so
    Rechtsanwalt Oguz Korumtas. Diese werden sich nämlich durch
    Eingeständnisse der Automobilhersteller um Jahre nach hinten
    verschieben. Dies zeigt sich vor allem an dem jüngsten Beispiel des
    Automobilherstellers Volkswagen, wo der Vorstandsvorsitzende der
    Volkswagen AG, Herr Herbert Diess, öffentlich im Fernsehen den Betrug
    eingeräumt hat. Eine Bestätigung erfolgte durch das OLG Oldenburg.
    Etwaige Ansprüche gegen VW können somit aufgrund des Geständnisses
    bis Ende 2022 geltend gemacht werden, dies wurde auch bereits
    gegenüber Focus Online ausgeführt: http://ots.de/2EpZdX.

    OTS: Kanzlei Korumtas
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/135372
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_135372.rss2

    Pressekontakt:
    Oguz Korumtas
    Kanzlei Korumtas
    Frankfurter Straße 1-3, 51065 Köln
    Tel.: 0221 99 59 910
    FAX: 0221 99 55 828 4
    E-Mail: Info@Kanzlei-Korumtas.de



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