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    DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    Baumot Group: VW und Daimler fördern Hardwarenachrüstung unabhängig von möglichen Fahrverboten


    30.08.2019 / 08:55



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Baumot Group: VW und Daimler fördern Hardwarenachrüstung unabhängig von möglichen Fahrverboten



    - Aus den Richtlinien von VW und Daimler ergeben sich großzügige Förderungsregionen



    - Hardwarenachrüstung bietet zahlreiche Vorteile für die Pkw-Halter



    - Bereits rund 12.000 Registrierungen für eine Nachrüstung bei der Baumot Group



    - Marcus Hausser verlängert Vorstandsvertrag



    Königswinter, 30. August 2019 - Die Baumot Group AG (WKN A2G8Y8), Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über weitere Details zur Bezuschussung der Hardwarenachrüstung von Diesel-Pkw durch die Konzerne Volkswagen und Daimler. So sehen die Richtlinien eine sehr kulante Regelung für Halter von Euro5-Diesel-Pkw vor. In den Genuss kommen unter anderem die PKW-Halter aus einer der 15 Intensivstädte und den jeweils angrenzenden Landkreisen. Zu den Städten zählen in der ersten Phase unter anderem Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Stuttgart und München, Bochum, Darmstadt, sowie Reutlingen. Auch Halter, die in einem direkt angrenzenden Landkreis wohnen sowie Pendler innerhalb eines 100km-Radius zur betroffenen Intensivstadt werden aktiv gefördert. Damit ergeben sich großzügige Förderungsregionen.



    Nach anfänglicher Zurückhaltung gegenüber der Hardwarenachrüstung, sind es nun Volkswagen und Daimler, die die Markteinführung deutlich beschleunigen und das Konzeptes der Bundesregierung für saubere Luft und der Sicherung der individuellen Mobilität in den deutschen Städten sehr offensiv umsetzen. Für Halter von Euro5-Fahrzeugen bedeutet dieser klare Schritt einen hohen Grad an Sicherheit: Dank Hardwarenachrüstung drohen keine Einschränkungen bei der Individualmobilität, da die nachgerüsteten Fahrzeuge von drohenden Fahrverboten nicht betroffen sind. Zudem sichert der Pkw-Halter den Werterhalt seines Fahrzeugs, da der Wiederverkaufswert nicht unter eine Nutzungseinschränkung durch Fahrverbote leidet.

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