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     553  0 Kommentare FireFox Gold schließt nicht vermittelte Privatplatzierung ab

    Nicht zur Verteilung an US-Nachrichtendienste oder für die direkte oder indirekte, sowohl vollständige als auch teilweise, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung in den USA bestimmt.

     

    VANCOUVER, BC - (17. September 2019). FireFox Gold Corp. („FireFox“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass das Unternehmen zum 16. September 2019 - vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung - die zweite und letzte Tranche einer nicht vermittelten Privatplatzierung (die „Privatplatzierung“) abgeschlossen hat. Das Unternehmen hat im Zuge beider Tranchen durch die Ausgabe von 3.803.333 Einheiten des Unternehmens einen Bruttoerlös von insgesamt 570.500 Dollar erzielt. Im Rahmen der zweiten Tranche wurden 1.830.000 Einheiten des Unternehmens zum Preis von 0,15 Dollar pro Einheit begeben und ein Bruttoerlös von 274.500 Dollar eingenommen. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens sowie einem nicht übertragbaren Stammaktienkauf-Warrant. Jeder Warrant kann innerhalb von zwei Jahren ab dem Ende der Angebotsfrist ausgeübt und zum Ausübungspreis von 0,20 Dollar gegen eine weitere Stammaktie des Unternehmens eingelöst werden.

     

    Für einen Teil der Privatplatzierung sind Vermittlungsprovisionen in Höhe von 3.780 Dollar in bar an Parteien zu zahlen, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Unternehmen stehen. Darüber hinaus werden an dieselben Parteien 22.800 nicht übertragbare Broker-Warrants begeben. Jeder Broker-Warrant kann innerhalb von zwei Jahren ab dem Ende der Angebotsfrist ausgeübt und zu einem Ausübungspreis von 0,20 Dollar gegen eine Stammaktie des Unternehmens eingelöst werden.

     

    Zwei nahestehende Parteien nahmen an der ersten Tranche der Privatplatzierung teil und zeichneten insgesamt 440.00 Einheiten (Bruttoerlös von 66.000 Dollar). Das Unternehmen nimmt die Befreiung von den Anforderungen betreffend die Bewertung und die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß den Abschnitten 5.5(a) und 5.7(a) in der Vorschrift MI 61-101 in Anspruch, da der Marktwert der Beteiligung der Insider an der Privatplatzierung nicht mehr als 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens beträgt, wie dies in Einklang mit MI 61-101 festgelegt ist. Das Unternehmen hat im Zusammenhang mit der Transaktion mit den nahestehenden Parteien keinen Bericht über wesentliche Änderungen (Material Change Report) 21 Tage vor dem Abschluss der Privatplatzierung eingereicht. Das Unternehmen hielt dies den Umständen entsprechend für angemessen, um die Privatplatzierung zügig abzuschließen.

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