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     354  0 Kommentare Bundesgerichtshof bestätigt TAN-SMS-Patent und öffnet Weg für weitere Klagen gegen deutsche Banken

    KarlsruheDüsseldorfWien (ots) - Nichtigkeitsklage der Sparda-Bank West in
    letzter Instanz abgelehnt

    Im über ein Jahrzehnt dauernden Patentstreit rund um das beim Onlinebanking
    verwendete Verfahren hat sich das Softwareunternehmen TeleTan vor dem
    Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Sparda-Bank West durchgesetzt. Letztere
    hatte neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor dem OLG Düsseldorf zur
    Verletzung des Patents eine Nichtigkeitsklage gegen das TAN-SMS-Patent vor dem
    Bundespatentgericht eingereicht. Diese wurde nun - nach einer Niederlage in
    erster Instanz - auch in der zweiten und letzten Instanz vom Bundesgerichtshof
    abgewiesen und das Patent bestätigt: Damit öffnet sich der Weg für zahlreiche
    weitere Klagen gegen deutsche Banken.

    Tausende Geldbeträge von Millionen Kunden werden täglich per TAN-SMS-Verfahren
    zur Überweisung freigegeben: Ob dabei ein Patent der österreichischen
    Softwareschmiede TeleTan verletzt wurde, ist über viele Jahre strittig. "Es geht
    um ein zwei-Wege-Autorisierungsverfahren samt Code und Zusatzcode beim
    "Unterschreiben" von Online-Transaktionen - dabei wird der Tan mit einem
    weiteren Code kombiniert und der Server wartet nicht nur auf den richtige
    SMS-Tan, sondern weiß auch um das richtige und sehr kurze Zeitfenster zur
    Verifizierung des Zusatzcodes - Online-Überweisungen sind dadurch sicherer
    geworden", so TeleTan-Geschäftsführer Bruno Steiner. Über die zum
    Jahrtausendwechsel vom Europäischen Patentamt zugelassene Erfindung entwickelte
    sich ein über ein Jahrzehnt dauernder Streit zwischen dem Softwareunternehmen
    sowie deutschen und österreichischen Banken, da von Bankseite keine Lizenzgebühr
    für die Verwendung entrichtet wurde. Bisher konnte TeleTan alle Prozesse für
    sich entscheiden.

    In Deutschland werden die Verfahren gegen die Sparda-Bank West vor dem
    Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verletzung des Patents in zweiter Instanz
    geführt - stellvertretend für den Bankenverband, der bisher sämtliche
    Vergleichsgespräche mit dem Softwareunternehmen verweigerte. Bislang hatte die
    Sparda-Bank West beharrlich darauf verwiesen, dass das Patent gar nicht hätte
    erteilt werden dürfen. Dieser Einwand ist nun sowohl vom Bundespatentgericht als
    auch vom höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, zurückgewiesen
    worden: Unabhängig von der Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Verletzung des
    Patents öffnet sich damit der Weg für zahlreiche weitere Klagen gegen deutsche
    Bankinstitute. In Österreich ist der Streit mit den Banken seit Dezember letzten
    Jahres entschieden: Nach gesamt 16 Jahren Streit einigte man sich mit der
    letzten Bank, nachdem das Handelsgericht Wien eine weitere Nutzung des
    Freigabeverfahrens untersagt hätte.

    Trotzdem sind weitere Verfahren auch in Österreich anhängig: So verwendet etwa
    die A1 Telekom auf Ihrer Webseite ein Autorisierungssystem, das nach Ansicht von
    TeleTan das Patent verletzen könnte. Nachdem die A1 Telekom nicht bereit war,
    sich mit TeleTan zu einigen, war TeleTan erst jüngst gezwungen Klage und Antrag
    auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen A1 Telekom beim Handelsgericht
    Wien einzubringen. Die Entscheidung steht hier aus.

    Im Auftrag der TeleTan GmbH.

    Kontakt:
    Greenberg Advisory
    Mag. Georg Baldauf
    +43 650 301 5888
    gb@greenberg-advisory.com
    www.greenberg-advisory.com





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