OLG Hamm entscheidet: Beratungsdokumentation umfasst nicht die Antragsfragen
Foto: www.dasinvestment.com
Ob der Versicherungsvertreter seinem Kunden die Fragen aus dem Antrag auf eine Private Krankenversicherung nur lückenhaft vorgelesen hat? Das muss der Kunde erst einmal beweisen, beschied das
Oberlandesgericht Hamm. Jens Reichow von der Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow erläutert das Urteil.
Jens ReichowQuelle: Jöhnke & Reichow
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer einen privaten Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen. Im Antrag waren eine Erkrankung des Versicherungsnehmers am rechten Auge, seine Schwerbehinderung und der Verlust seiner Milz nicht angegeben. Der Versicherer erklärte daraufhin später die Anfechtung des Vertrages.
Infolgedessen begehrte der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertreter Schadensersatz. Der...
Weiterlesen auf www.dasinvestment.com
Jens ReichowQuelle: Jöhnke & Reichow
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer einen privaten Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen. Im Antrag waren eine Erkrankung des Versicherungsnehmers am rechten Auge, seine Schwerbehinderung und der Verlust seiner Milz nicht angegeben. Der Versicherer erklärte daraufhin später die Anfechtung des Vertrages.
Infolgedessen begehrte der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertreter Schadensersatz. Der...
Weiterlesen auf www.dasinvestment.com