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     267  0 Kommentare OLG Hamm entscheidet: Beratungsdokumentation umfasst nicht die Antragsfragen

    Ob der Versicherungsvertreter seinem Kunden die Fragen aus dem Antrag auf eine Private Krankenversicherung nur lückenhaft vorgelesen hat? Das muss der Kunde erst einmal beweisen, beschied das Oberlandesgericht Hamm. Jens Reichow von der Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow erläutert das Urteil.
    Jens ReichowQuelle: Jöhnke & Reichow

    In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer einen privaten Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen. Im Antrag waren eine Erkrankung des Versicherungsnehmers am rechten Auge, seine Schwerbehinderung und der Verlust seiner Milz nicht angegeben. Der Versicherer erklärte daraufhin später die Anfechtung des Vertrages.
    Infolgedessen begehrte der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertreter Schadensersatz. Der...

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    OLG Hamm entscheidet: Beratungsdokumentation umfasst nicht die Antragsfragen Ob der Versicherungsvertreter seinem Kunden die Fragen aus dem Antrag auf eine Private Krankenversicherung nur lückenhaft vorgelesen hat? Das muss der Kunde erst einmal beweisen, beschied das Oberlandesgericht Hamm. Jens Reichow von der Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow erläutert das Urteil.

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