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    Verbraucher bei Vorauszahlungen besser schützen  270  0 Kommentare eine Absicherung für den Insolvenzfall ist längst überfällig

    Berlin (ots) - Mit den Insolvenzen von Air Berlin, Thomas Cook oder Condor hat
    das Thema Insolvenzabsicherung der Verbraucher neue Dimensionen erhalten.
    Verbraucherschützer und Abgeordnete der Opposition fordern bereits seit langem
    eine Verbesserung des Insolvenzschutzes bei Flugreisen. Die Bundesregierung
    spricht bisher vom mündigen Bürger, dem man nicht unter die Arme greifen müsse.
    Dabei wären eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Verbrauchers leicht
    umsetzbar.

    Die Insolvenz von Thomas Cook hat gezeigt, dass in Deutschland Pauschalreisende
    über einen Versicherungsschein im Insolvenzfall nicht vollständig abgesichert
    sind. Die Versicherungssumme von 110 Mio. Euro ermöglichte zwar die betroffenen
    Kunden aus dem Ausland zurückzuholen. Doch viele Kunden konnten ihre Reise gar
    nicht erst antreten. Sie werden nur einen Bruchteil ihrer Vorauszahlung
    zurückerhalten.

    Die Versicherungslösung für Pauschalreisende aus dem Jahr 1993 entspricht nicht
    mehr dem aktuellen Buchungsverhalten: "Die Kunden stellen heute ihre Reisen
    vermehrt über Einzelleistungen im Internet selbst zusammen. Der Gesetzgeber
    hängt mit der notwendigen Anpassung des Versicherungsschutzes mehr als 10 Jahre
    zurück", so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der
    Insolvenzverwalter Deutschlands, VID. Individualreisende sind derzeit überhaupt
    nicht abgesichert. Dabei finanzieren sich ganze Branchen wie die Reiseindustrie,
    Autohändler oder Möbelhersteller überwiegend per Vorkasse über ihre Kunden. Die
    Bundesregierung zeigt sich bei der Absicherung von Insolvenzrisiken in den
    Geschäften des täglichen Lebens bisher zurückhaltend. "Lösungen müssen
    allerdings nicht auf eine Bevormundung hinauslaufen, sondern könnten auch mit
    Angeboten geschaffen werden", so Niering.

    Leicht umsetzbare Maßnahmen

    So wäre etwa ein verpflichtendes Angebot für den freiwilligen Abschluss einer
    Insolvenzversicherung leicht umsetzbar. "Wir kennen das von der
    Reiserücktrittsversicherung, die die Kunden optional dazu buchen können. Die
    Versicherungssumme sollte dem allgemeinen Geschäftsvolumen des Reiseunternehmers
    entsprechen", schlägt Niering vor. Ähnliche Lösungen gibt es bereits in anderen
    Branchen. In der Bauwirtschaft müssen Bauunternehmer eine
    Vertragserfüllungsbürgschaft vorweisen - eine Art Bankbürgschaft, die die
    Bauherren im Insolvenzfall schützt.

    Wo Angebote nicht weiterhelfen, könnten Überwachungspflichten stärker genutzt
    werden: Das Luftfahrtbundesamt hat die Aufgabe die wirtschaftliche
    Leistungsfähigkeit von Luftfahrtunternehmen zu prüfen. Ein Frühwarnsystem, das
    im Fall von Air Berlin versagt hat. Ist das Unternehmen nicht mehr
    wirtschaftlich stabil, wäre über den Entzug der Lizenz nachzudenken. "Aus der
    Versicherungswirtschaft kennen wir diese Art des Korrektivs. Die
    Aufsichtsbehörde überwacht die finanzielle Situation der Versicherer und kann im
    Notfall einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen", erläutert
    der VID-Vorsitzende.

    Die Stärkung des Verbraucherschutzes in Insolvenzfällen ist auch Thema eines
    Pressegesprächs auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress, der in diesen
    Tagen in Berlin stattfindet. Der jährlich stattfindende Kongress ist für die
    mehr als 600 Teilnehmer ein zentraler Branchentreffpunkt und eine Plattform um
    aktuelle Gesetzesvorhaben im Kreis der Fachöffentlichkeit zu diskutieren.

    Über den VID:

    Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in
    Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er
    die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich
    auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung" und zur Zertifizierung nach
    ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente
    und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die
    Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als
    Unternehmensinsolvenzverwalter.

    OTS: VID e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/58111
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_58111.rss2

    Pressekontakt:
    Manuela Doss, Pressereferentin
    Fon: 0170 524 32 29
    Email: presse@vid.de
    www.vid.de



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