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The Social Chain AG: The Social Chain AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
DGAP-Ad-hoc: The Social Chain AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung gemäß Artikel 17 MAR |
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The Social Chain AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Berlin, 20. November 2019 - Der Vorstand der The Social Chain AG (WKN: A1YC99, ISIN: DE000A1YC996, Ticker: PU11) (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des nach § 3 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei von EUR 9.040.108,00 auf bis zu EUR 9.944.118,00 durch Ausgabe von bis zu 904.010 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen und qualifizierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten, welches unverzüglich nach Veröffentlichung dieser Mitteilung eingeleitet wird und kurzfristig beendet werden kann.
Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2019 beginnend am 1. Januar 2019 gewinnanteilberechtigt.
Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Freiverkehr der Düsseldorfer Wertpapierbörse einbezogen werden.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung des weiteren Ausbaus der bestehenden Geschäftstätigkeit, für ausgewählte Akquisitionen im Bereich Social Media & Commerce und für allgemeine gesellschaftsrechtliche Zwecke verwendet werden.