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    Dieselurteil  112  0 Kommentare dbb mahnt, nun Autobesitzer bei Update nicht im Regen stehen zu lassen

    Frankfurt (ots) - Der dbb Hessen begrüßt die Entscheidung des hessischen
    Verwaltungsgerichtshofs, für das Stadtgebiet von Frankfurt kein generelles
    Fahrverbot auszusprechen, um den Ausstoß von Stickoxiden künftig zu senken. "Das
    ist eine durchaus bemerkenswerte und maßvolle Entscheidung", würdigt
    Landesvorsitzender Heini Schmitt. Der dbb Hessen hatte seit Beginn der
    Diskussion für Regelungen für den Individualverkehr mit Augenmaß plädiert und
    eine Kurskorrektur gefordert. Dem ist durch das Urteil in weiten Teilen
    nachgekommen worden, findet Schmitt.

    Gerade die Menschen, die beruflich auf die Nutzung ihres PKW angewiesen seien,
    darunter auch zigtausend Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Hessens, seien
    davon bedroht gewesen, ihre im guten Glauben und Vertrauen erworbenen Diesel-PKW
    mit Euro-5-Norm nicht mehr nutzen zu können. Darüber hinaus sind es wieder
    einmal die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, die den Unmut der Bürger
    abbekommen hätten, wäre das Fahrverbot gekommen.

    Zwar stehen nach einer Nachbesserungsfrist von einem Jahr punktuelle
    Fahrverbotszonen und Sperrungen nach wie vor im Raum, ein generelles Fahrverbot
    für den Innenstadtbereich scheint damit grundsätzlich vom Tisch. Für die
    Pendlerstadt Frankfurt sei das ein wichtiges Signal. Der dbb Hessen wertet das
    durchaus als Erfolg. "Die abwägende Entscheidung des Gerichts zeigt, dass es
    durchaus die Belange der vielen Pendler im Blick gehabt hat", sagt Schmitt.

    Weiterhin akuten Klärungsbedarf sieht Schmitt für die Autobesitzer, die seither
    von den Herstellern über das Umweltbundesamt zu einem Software-Update
    aufgefordert wurden. Viele klagten seither über technische Probleme und sind
    entsprechend verunsichert, ob ein solches Update tatsächlich eine kluge
    Entscheidung ist. Eine Wahl haben sie freilich nicht. Zwar könne man das Update
    zunächst verweigern - allerdings nur bis zur nächsten anstehenden
    Hauptuntersuchung. "Niemand weiß, was dann mit den Autos geschehen wird", sagt
    Schmitt. "Die Besitzer werden vom Gesetzgeber für dessen Verfehlungen komplett
    im Regen stehen gelassen." Am Ende bleibe wohl nichts weiter übrig, als ihr in
    gutem Glauben und Vertrauen gekauften Wagen mit einem erheblichen Wertverlust zu
    verkaufen.

    Laut Medienberichten waren zuletzt 39 000 Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 5, 21
    000 Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 4 und 15 000 Benziner der Euro-Normen 1 und 2
    in Frankfurt registriert. Sie alle wären von einem Fahrverbot bedroht gewesen.
    Hinzu kämen die Fahrzeuge der Pendler.

    Pressekontakt:
    Andreas Nöthen
    Pressesprecher
    0170 7335511
    presse@dbbhessen.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/112703/4465412
    OTS: dbb Hessen beamtenbund und tarifunion


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