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     215  0 Kommentare Deutsche Umwelthilfe begrüßt Entscheidung des VG Stuttgart gegen Baden-Württemberg zu hohem Zwangsgeld an Kinderkrebsstiftung und Notwendigkeit der Ausdehnung des Euro 5-Dieselfahrverbots

    Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart in
    der Zwangsvollstreckung von Dieselfahrverboten in der Landeshauptstadt erklärt
    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

    "Erfreulich eindeutig ist das Verwaltungsgericht Stuttgart heute dem
    Vollstreckungsantrag der DUH gefolgt und verhängt erstmals in Deutschland ein
    Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro, welches nicht mehr von einem Ministerium an
    das andere, sondern an die Deutsche Kinderkrebsstiftung zu zahlen ist. Ebenfalls
    klar und deutlich ist die Botschaft des Gerichts, sich mit der Anordnung von
    Zwangshaft zu beschäftigen, wenn sich diese ganz offensichtlich von den
    Dieselkonzernen ferngesteuerte grün-schwarze Landesregierung dennoch weigert,
    ein zonales Euro 5 Diesel-Fahrverbot für das gesamte Stuttgarter Stadtgebiet
    festzuschreiben. Wir fordern Kretschmann und Strobl auf, zu erklären, dass sie
    dieses Vollstreckungsurteil akzeptieren und umsetzen. Dazu gehört auch, dass die
    bisher geplanten Ausnahmen für Diesel-Fahrzeuge mit Software-Updates entfallen."

    Link:

    Zum Beschluss des VG Stuttgart vom 21. Januar 2020: http://l.duh.de/p200121

    Pressekontakt:

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

    Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
    0171 2435458, klinger@geulen.com

    DUH-Pressestelle:

    Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
    030 2400867-20, presse@duh.de

    www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe , www.facebook.com/umwelthilfe ,
    www.instagram.com/umwelthilfe

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4498501
    OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.



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