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    ROUNDUP  126  0 Kommentare Kein Fahrverbot in Dortmund - aber Umweltspur und Tempo 30

    MÜNSTER/DORTMUND (dpa-AFX) - Die Stadt Dortmund kommt vorerst um ein Dieselfahrverbot herum, muss im Kampf gegen hohe Stickstoffdioxid-Werte aber unter anderem eine Umweltspur einführen. Darauf haben sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geeinigt, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch mitteilte.

    Demnach einigten sich die Streitparteien in einem mehr als vierstündigen Schlichtungsgespräch am 14. Januar etwa auf eine Umweltspur auf der Brackeler Straße und Tempo 30 in diesem Bereich. Die beiden Seiten vereinbarten ein 17-seitiges Gesamtkonzept, um die Luftschadstoffbelastung "kontinuierlich zu vermindern", wie es in der Gerichtsmitteilung heißt.

    Zu den Maßnahmen zählt neben Tempo 30 auf der Zufahrt zum Borsigplatz auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ruhrallee. Diese Straße verbindet die viel befahrene Bundesstraße 1 mit dem Innenstadt-Wall in Dortmund. Für die B1 - die in diesem Bereich ein Abschnitt der Autobahn 40 ist - soll auf Dortmunder Stadtgebiet das bislang in der Nacht geltende Durchfahrtsverbot für Lastwagen, die schwerer als 7,5 Tonnen sind, auch auf den Tag ausgeweitet werden. Die schweren Lkw müssen auf den Dortmunder Autobahn-Ring ausweichen. Diese Maßnahme soll laut Einigung noch im 1. Quartal des Jahres 2020 umgesetzt werden.

    Sollte das nicht reichen, haben das Land, die Stadt und die DUH weitere Schritte zur Senkung der Luftschadstoffbelastung vereinbart. Dazu zählt dann auch ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen unter 7,5 Tonnen auf der B1. Auch soll in einem zweiten Schritt durch geänderte Ampelschaltungen der Zufluss in besonders belastete Bereiche gedrosselt werden. Die Stadt verpflichtet sich außerdem, die Fahrzeuge im städtischen Fuhrpark zu modernisieren und den Anteil von E-Fahrzeugen zu erhöhen.

    "Die Verhandlungen mit der DUH zu Dortmund waren ebenso konstruktiv wie die Verhandlungen zu Essen Ende vergangenen Jahres. Wir sind auf einem guten Weg", sagte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) laut Mitteilung in einer ersten Reaktion. Erneut habe das Gericht mit seiner vermittelnden Rolle die Grundlage für angemessene Lösungen gelegt, um das gemeinsame Ziel der Grenzwerteinhaltung zu erreichen.

    Auch die DUH äußerte sich zufrieden. "Es ist uns in intensiven und konstruktiv verlaufenden Verhandlungen gelungen, ein Maßnahmenpaket rechtsverbindlich zu vereinbaren, das neben konkreten Maßnahmen zur Verkehrswende auch konkrete, kurzfristig wirksame Maßnahmen enthält, wie die Nachrüstung aller noch schmutzigen und nachrüstbaren Busse und Kommunalfahrzeuge", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut Mitteilung. Dortmund überschreite seit zehn Jahren den Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid. Mit dem Paket soll nach Angaben der DUH der Verkehr auf den besonders belasteten Straßenabschnitten um 20 Prozent verringert werden.

    Die Grünen im Dortmunder Rat betonten, dass es keine Entwarnung geben könne. Die Klage der DUH habe den nötigen Druck aufgebaut, um jetzt weitere Veränderungen in der Verkehrspolitik zu bringen. "Mit der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ruhrallee wird Tempo 30 erstmals zur Regelgeschwindigkeit auf einer Haupteinfallstraße in die Stadt. Das ist ein Modell, das auch für weitere Verkehrsachsen in Dortmund geprüft werden sollte", hieß es in einer Mitteilung.

    Das OVG hatte vermittelt, nachdem die DUH den Luftreinhalteplan für Dortmund juristisch angefochten hatte. Fahrverbote drohen, wenn der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht eingehalten wird.

    Weitere Vergleichsgespräche führen das Land und die DUH am 11. und 12. Februar. Dann geht es um die Pläne für Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren./lic/DP/stw





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