checkAd

    Berliner Kammergericht  142  0 Kommentare Facebook verstieß gegen Datenschutzrecht

    BERLIN (dpa-AFX) - Facebook hat mit bestimmten Voreinstellungen zur Privatsphäre und einem Teil seiner Geschäftsbedingungen gegen Verbraucher- und Datenschutzrecht verstoßen. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden, teilte die Organisation am Freitag mit. Etliche der beanstandeten Formulierungen im Kleingedruckten von Facebook sind allerdings von dem Netzwerk schon vor geraumer Zeit verändert worden, auch um den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu genügen.

    Das Kammergericht schloss sich mit seiner Entscheidung in weiten Teilen dem Urteil der Vorinstanz am Landgericht Berlin an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Meta Platforms!
    Short
    505,77€
    Basispreis
    3,04
    Ask
    × 14,93
    Hebel
    Long
    446,08€
    Basispreis
    2,92
    Ask
    × 14,87
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Eine Facebook-Sprecherin verwies darauf, dass das Netzwerk unabhängig von diesem Verfahren seine Geschäftsbedingungen und Datenrichtlinie im Frühjahr 2018 "umfassend überarbeitet" habe. "In seiner Pressemitteilung verweist der VZBV auf mehrere Klauseln und Einstellungen, die in dieser Form schon längst nicht mehr existieren, aber in einem seit 2015 anhängigen Verfahren formal nach wie vor zur Entscheidung standen."

    Die Verbraucherschützer hatte insgesamt 26 Verstöße beanstandet. Dabei ging es unter anderen um den Ortungsdienst, der im Facebook-Chat als Voreinstellung aktiviert war. Diese Voreinstellung hatte Facebook ebenfalls vor dem Kammergerichtsurteil geändert.

    In einigen Punkten konnten sich die Verbraucherschützer mit ihren Auffassungen nicht durchsetzen: So billigte das Kammergericht den Slogan "Facebook ist und bleibt kostenlos" als zulässig. Der Verband hatte die Werbung als irreführend kritisiert, da Verbraucher die Facebook-Nutzung indirekt mit ihren Daten zahlen müssten, mit denen Facebook seinen Gewinn erzielt. Nach Auffassung des Kammergerichts bezieht sich die Werbung jedoch nur darauf, dass die Dienste ohne Geldzahlungen oder andere Vermögenseinbußen genutzt werden können./chd/DP/he




    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors


    Verfasst von dpa-AFX
    Berliner Kammergericht Facebook verstieß gegen Datenschutzrecht Facebook hat mit bestimmten Voreinstellungen zur Privatsphäre und einem Teil seiner Geschäftsbedingungen gegen Verbraucher- und Datenschutzrecht verstoßen. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer