checkAd

    Germanwings-Absturz  156  0 Kommentare Gericht verhandelt am 6. Mai über Schmerzensgeld

    ESSEN (dpa-AFX) - Im Fall der 2015 abgestürzten Germanwings-Maschine will das Landgericht Essen am 6. Mai die Klagen von Angehörigen getöteter Insassen auf höheres Schmerzensgeld verhandeln. Dies teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Nach Angaben des Berliner Anwalts Elmar Giemulla geht es in Essen um die Ansprüche von rund 25 Angehörigen, die von der Muttergesellschaft Deutsche Lufthansa ein höheres Schmerzensgeld erstreiten wollen. Die Ansprüche von weiteren rund 165 Angehörigen sollen beim Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Dort ist nach Angaben einer Sprecherin noch kein Termin bestimmt worden.

    Die Klage richtet sich gegen die Lufthansa sowie gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA, an der der Copilot ausgebildet wurde. Der den Ermittlungen zufolge psychisch kranke Copilot soll den Airbus am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert haben. Alle 150 Menschen an Bord starben. Seine Ausbildung an der Flugschule hatte der Copilot wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können. Die Kläger werfen der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse vor.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Deutsche Lufthansa AG!
    Long
    6,40€
    Basispreis
    0,48
    Ask
    × 14,15
    Hebel
    Short
    7,23€
    Basispreis
    0,48
    Ask
    × 14,15
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Diese sind nach Auffassung der klagenden Hinterbliebenen aber zu niedrig. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10 000 Euro Schmerzensgeld. Laut Giemulla klagen die Angehörigen auf die Zahlung von weiteren 30 000 Euro. Für jedes Todesopfer haben die Angehörigen außerdem 25 000 Euro sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld erhalten. Hier soll die Lufthansa weitere 25 000 Euro je Opfer zahlen.

    In dem bislang schriftlich geführten Verfahren in Essen habe die zuständige Kammer die Ansicht geäußert, dass eventuell gar kein Anspruch gegen die Flugschule und die Lufthansa bestehe, sagte Gerichtssprecher Tim Holthaus. Möglicherweise sei die medizinische Überwachungspflicht eine staatliche Aufgabe. Die Lufthansa und deren Flugschule seien dann die falschen Adressaten der Klage. Der Sprecher betonte, dass die Auffassung der Kammer vorläufig sei und sie die Parteien aufgefordert habe, sich zum Gesichtspunkt "Staatshaftung" vor dem Termin noch einmal vertiefend schriftlich zu äußern.

    Laut Giemulla sieht das Gericht derzeit die Fliegerärzte als sogenannte Beliehene des Luftfahrtbundesamtes an. "Bei einer Haftbarmachung würde dann die Bundesrepublik Deutschland als Behördenträgerin haften", erläutert der Anwalt die Auffassung des Gerichts - er selbst sieht das aber anders: "Wir sind der Auffassung, dass die Ärzte für die Lufthansa tätig waren."

    Ein Sprecher der Deutschen Lufthansa in Frankfurt am Main erklärte auf Anfrage, dass sich das Unternehmen inhaltlich nicht zu laufenden Verfahren äußere./tob/DP/zb





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Germanwings-Absturz Gericht verhandelt am 6. Mai über Schmerzensgeld Im Fall der 2015 abgestürzten Germanwings-Maschine will das Landgericht Essen am 6. Mai die Klagen von Angehörigen getöteter Insassen auf höheres Schmerzensgeld verhandeln. Dies teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer