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     646  0 Kommentare 3 gute Nachrichten für die Bayer-Aktie

    Während der DAX in den vergangenen fünf Jahren um circa 25 % zugelegt hat, verlor die Bayer (WKN: BAY001)-Aktie mehr als 40 % (24.01.2020). Zunächst war die Monsanto-Übernahme, aufgrund des hohen Kaufpreises von 63 Mrd. US-Dollar nicht günstig, sodass Bayers Schulden in die Höhe schossen. Hinzu kamen die nicht eingeplanten Sammelklagen von mittlerweile geschätzten 50.000 bis 85.000 Menschen. Dabei stammt die hohe Zahl von den Klageanwälten und der geringere Wert von Bayer.

    Wer regelmäßig Motley Fool studiert, konnte schon früh erfahren, dass und wie Bayer diese Krise wahrscheinlich bewältigen wird. Mittlerweile steigt die Bayer-Aktie wieder und hat in den vergangenen sechs Monaten mit etwa 25 % sogar stärker als der DAX mit knapp 10 % zugelegt. Warum diese Entwicklung kurzfristig anhalten könnte, erfährst du hier.

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    1. Glyphosat-Vergleich schon fast Gewissheit

    Schon im August 2019 berichteten wir darüber, wie sich eine Lösung im Glyphosat-Prozess abzeichnen könnte: Nämlich durch einen Vergleich und eine Zahlung in Höhe von 8 Mrd. US-Dollar. Und genau dieser Ausweg zeichnet sich nun langsam in der Realität ab. So ist der juristische Vermittler Ken Feinberg mittlerweile „verhalten optimistisch“, dass sich bereits innerhalb eines Monats eine Einigung ergeben könnte.

    Bayer müsste dann (nach heutigem Stand) 8 Mrd. US-Dollar zuzüglich einer Reserve von 2 Mrd. US-Dollar für mögliche zukünftige Kläger zahlen. Für den Konzern ist dabei jedoch eines ganz wichtig: Mit der Zahlung müssen alle aktuellen und zukünftigen Ansprüche abgegolten sein. Dieser Punkt wird derzeit immer noch verhandelt. Bayer hat Glück im Unglück, denn in allen Klagen wird es durch die US-Regierung in Form der Umweltbehörde unterstützt, die Glyphosat für nicht krebserregend hält.

    Zwar beginnt derzeit gegen Bayer in St. Louis ein viertes Verfahren, in dem drei Männer und eine Frau Schadenersatz anstreben, aber sollte es in den Vergleichsverhandlungen zu einer Einigung kommen, würde sie auch diesen Prozess abdecken.

    Dennoch bleibt Glyphosat für Bayer, selbst bei einer Einigung in den USA, ein Risiko. So wird das Unkrautvernichtungsmittel in immer mehr Ländern verboten. Zudem könnten sich auch außerhalb der USA weitere Klagen ergeben.

    Viele Berichte (beispielsweise aus Brasilien) zeigen eindeutig, wie Bauern und ihre Familien aufgrund des flächendeckenden Glyphosat-Einsatzes erkrankt sind. Harmlos ist das Mittel also nicht. Für Bayer und die Welt wäre es das Beste, wenn es verboten und der Konzern einen Schlussstrich ziehen würde, statt mit in Auftrag gegebenen Studien die Wirkung zu verharmlosen.

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Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. 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Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. 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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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    3 gute Nachrichten für die Bayer-Aktie Während der DAX in den vergangenen fünf Jahren um circa 25 % zugelegt hat, verlor die Bayer (WKN: BAY001)-Aktie mehr als 40 % (24.01.2020). Zunächst war die Monsanto-Übernahme, aufgrund des hohen Kaufpreises von 63 Mrd. US-Dollar nicht günstig, …

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