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    DGAP-Adhoc  265  0 Kommentare SeniVita Social Estate AG lädt Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen einiVita Social Estate AG: (deutsch)

    SeniVita Social Estate AG lädt Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen einiVita Social Estate AG:

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    DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Unternehmensrestrukturierung
    SeniVita Social Estate AG lädt Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen einiVita Social Estate AG:

    10.02.2020 / 11:23 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    SeniVita Social Estate AG, Bayreuth
    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß § 17 MAR (Ad hoc Mitteilung)

    Stichworte: Anleiheemission, Restrukturierung

    SeniVita Social Estate AG lädt Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen ein

    Bayreuth, 10. Februar 2020 - Der Vorstand der SeniVita Social Estate AG, Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die bis zum 12. Februar 2020 angesetzte und bereits verlängerte Zeichnungsfrist für die beiden Schuldverschreibungen 2019/2023 (ISIN: DE000A2YPAL9) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPAM7) abzubrechen und die Emissionen abzusagen. Grund ist, dass das bisher erreichte Zeichnungs- und Umtauschvolumen für die Schuldverschreibungen mit rund 17,5 Mio. Euro weiterhin deutlich unter dem angestrebten Emissionsvolumen von insgesamt 30 Mio. Euro liegt. Die Erlöse aus den Emissionen sollten zu einem wesentlichen Teil der Refinanzierung der bestehenden Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) dienen, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist.

    Die Gesellschaft wird stattdessen die Gläubiger gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung einladen, die in der ersten Märzhälfte 2020 vorgesehen ist. Dabei soll im Wesentlichen über die Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe, über eine Anpassung der Zinskonditionen sowie über Veränderungen bei der Sicherheitenbestellung entschieden werden. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen.

    Die Restrukturierung der Wandelanleihe 2015/2020 (Volumen: 44,6 Mio. Euro) ist wesentlicher Bestandteil einer grundlegenden Transformation der SeniVita Gruppe, um deren Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu erhöhen. Details zu dem Maßnahmenpaket, das derzeit finalisiert wird, wird der Vorstand im Rahmen des weiteren Prozesses zeitnah bekanntgeben.

    Kontakt:
    Frank Elsner
    Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
    Tel.: 0049 89 99 24 96 30
    office@elsner-kommunikation.de

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    10.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: SeniVita Social Estate AG
    Wahnfriedstraße 3
    95444 Bayreuth
    Deutschland
    ISIN: DE000A13SHL2
    WKN: A13SHL
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange
    EQS News ID: 971521

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    971521 10.02.2020 CET/CEST

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