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     175  0 Kommentare SeniVita Social Estate AG schlägt fünfjährige Verlängerung der Wandelanleihe 2015/20 vor – Zinskupon soll auf 8,50% p.a. steigen


    Längere Laufzeit und höherer Zinskupondie SeniVita Social Estate AG (SSE AG) schlägt den Gläubigern ihrer Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000A13SHL2) eine Laufzeit-Verlängerung der Anleihe um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 vor. Als Ausgleich soll der Zinssatz der Anleihe im von derzeit 6,50% p.a. auf 8,50% p.a. im Verlängerungszeitraum erhöht werden.

    INFO: Die SSE-Wandelanleihe 2015/20 hat ein ausstehendes Volumen von 44,6 Mio. Euro.

    Kein Wandlungsrecht mehr

    Dabei soll nach einem jährlichen Stufenplan aber immer nur ein Teil des Zinses ausgezahlt, um die Liquiditätsbelastung an die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft während der Transformation anzupassen. Der nicht ausgezahlte Zinsanteil soll am Ende der Laufzeit als einmalige Zusatzzahlung geleistet werden. Je nach Liquiditätsentwicklung hat die Gesellschaft jedoch auch bei vorhergehenden Zinsterminen die Möglichkeit, diese Zusatz-Zinszahlungen vorab zu leisten.

    Der am 31. Januar 2020 abgelaufene Wandlungszeitraum der Wandelanleihe wird nicht angepasst, d.h. die Anleihe besteht zukünftig ohne Wandlungsrecht fort. Darüber hinaus schlägt die SSE vor, die Besicherung der Anleihe auf Grundpfandrechte an Immobilien zu beschränken und Barbestände der SSE AG künftig von der Besicherung auszunehmen.

    Hintergrund: Eine Restrukturierung der SSE-Wandelanleihe 2015/20 ist aufgrund mangelnder Liquidität der SSE erforderlich. Die Restrukturierung ist Bestandteil einer grundlegenden Transformation der SeniVita Gruppe, um deren Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu erhöhen.

    Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 7. und 10. März 2020

    Die SSE AG fordert die Gläubiger der Wandelanleihe zu einer Abstimmung ohne Versammlung über die vorgschlagenen Anpassung im Zeitraum 7. März 2020 ab 0:00 Uhr (MEZ) bis 10. März 2020 um 24:00 Uhr (MEZ) auf. Neben den bereits genannten Aspekten stehen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger, erweiterte Reporting-Pflichten der Gesellschaft sowie die Einräumung des Rechts der SSE AG, die Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen, zur Abstimmung.

    Die Initiatoren des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS, der mit 1,33% des Fondsvolumens in die SSE-Wandelanleihe investiert ist, haben ihrerseits Rechstanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte als Gläubigervertreter vorgeschlagen und empfohlen.

    Hinweis: Gemäß Schuldverschreibungsgesetz ist die Gläubigerversammlung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten (Quorum) sind. Laut Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 ist für die Änderung wesentlicher Inhalte der Anleihebedingungen eine qualifizierte Mehrheit von 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte erforderlich. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen.

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    Anleihen Finder
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