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SINGULUS TECHNOLOGIES reduziert vorübergehend Geschäftsaktivitäten und vereinbart Kurzarbeit
Presseinformation |
SINGULUS TECHNOLOGIES reduziert vorübergehend Geschäftsaktivitäten und vereinbart Kurzarbeit
- COVID-19-Pandemie führt zu Kurzarbeit bei SINGULUS TECHNOLOGIES
- SINGULUS TECHNOLOGIES implementiert weitere Maßnahmen gegen eine Verbreitung des SARS-COV-2 Erregers
- Aufsichtsrat, Vorstand und Führungskräfte verzichten auf 20 % der festen Vergütung für drei Monate
- Weiterführung der wesentlichen Aktivitäten für ausgewählte Kundenprojekte, Vertrieb und Services
Kahl am Main, 27. März 2020 - Vor dem Hintergrund der Verbreitung des SARS-COV-2 Erregers und der einhergehenden Einschränkungen im Privat- und Geschäftsleben sind die Arbeitsabläufe an den deutschen Standorten der SINGULUS TECHNOLOGIES derzeit nicht mehr in vollem Umfang wirtschaftlich sinnvoll. Um weiterhin den durch die deutsche Bundesregierung sowie der Europäischen Kommission verordneten und empfohlenen Maßnahmen der COVID-19 Prävention Folge zu leisten, haben Unternehmensleitung und Betriebsrat vereinbart, an den beiden deutschen Standorten in Kahl am Main und in Fürstenfeldbruck ab dem 1. April 2020 für weite Teile der Belegschaft Kurzarbeit anzumelden.
Die Arbeiten an den wichtigsten Kundenprojekten, im Vertrieb und im Kundenservice werden, unter anderem durch das Engagement sowie den umfangreichen, mobilen Arbeitseinsatz der zuständigen Mitarbeiter von zuhause, weiter fortgeführt.
Mit diesen Maßnahmen leistet SINGULUS TECHNOLOGIES somit einen wichtigen Beitrag, um die Belegschaft zu schützen, Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung dieser Pandemie einzudämmen.