TTMzero Optionsscheine
Neues Gesetz bestraft Anleger für Absicherungsgeschäfte - Seite 2
Begründet werden die Gesetzesänderung damit, dass Termingeschäfte in wesentlichem Umfang spekulativ seien und Verluste daraus in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt werden sollen, um das Investitionsvolumen und die für Anleger entstehenden Verlustrisiken zu begrenzen.
Die Gesetzesänderung und oben erwähnte Begründung demonstrieren ein falsches Verständnis von Optionsscheinen von Seiten des BMF, da diese keineswegs rein spekulativ sind, sondern legitime Finanzinstrumente zur Absicherung für risikoaverse Privatanleger. Der Irrtum hat schwere Folgen. So besteht die Möglichkeit absurder Szenarien, in denen Anleger Abgeltungssteuer zahlen müssen, ohne reale Gewinne erwirtschaftet zu haben.
Die turbulenten letzten Wochen haben gezeigt wie wichtig es ist Portfolios mit Hilfe von Optionsscheinen für Extremsituationen wie die weltweite Corona- Pandemie abzusichern. Die Frankfurter Allgemeine zitiert Clemens Fuest, Präsident des wichtigsten deutschen Konjunkturbarometers Ifo-Index, mit: "Dies ist der stärkste jemals gemessene Rückgang im wiedervereinigten Deutschland und der niedrigste Wert seit Juli 2009, die deutsche Wirtschaft steht unter Schock". Unabhängig von den weiteren Entwicklungen ist eine schnelle Anpassung des Gesetzes in der momentanen Situation für Privatanleger essentiell, um bestehende Verluste ausgleichen- und von zukünftigen Marktbewegungen profitieren zu können.
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Die Reaktionen reichen von harter Kritik der Verbände bis zu Vorwürfen der Verfassungswidrigkeit. Die Welt am Sonntag zitiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, mit “Wir werden auf jeden Fall dagegen klagen”. Er sieht: “sowohl das Nettobesteuerungs- als auch das Leistungsfähigkeitsprinzip gemäß Artikel drei verletzt”. Auch der Geschäftsführer des Deutschen Derivate Verbandes (DDV), Lars Brandau, meint, dass sich der Gesetzgeber mit dieser Änderung “...gegen eine seit mehreren Jahren gerechtfertigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)” stellt. Laut dem BFH sollen seit der Einführung der Abgeltungssteuer grundsätzlich sämtliche Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen gleichermaßen berücksichtigt werden.
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