DGAP-Adhoc
Turbon AG: Auswirkung der eigenkapitalneutralen Umbuchung von Währungsdifferenzen der Vergangenheit auf die Ergebniszahlen im Konzernabschluss 2019
DGAP-Ad-hoc: Turbon AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Sonstiges Adhoc-Mitteilung nach Art 17 MAR der Turbon AG |
Auswirkung der eigenkapitalneutralen Umbuchung von Währungsdifferenzen der Vergangenheit auf die Ergebniszahlen im Konzernabschluss 2019
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses der Turbon AG für das Jahr 2019 ergab sich die Notwendigkeit der Umbuchung der über einen längeren Zeitraum in der Eigenkapitalposition "Kumuliertes Sonstiges Ergebnis" aufgelaufenen Währungsumrechnungsdifferenzen in die Eigenkapitalposition "Gewinnrücklagen und Konzernergebnis". Die Umbuchung ist zwar eigenkapitalneutral, das heißt sie hat keinen Einfluss auf die Höhe des Eigenkapitals, ist allerdings gemäß IAS 21 über die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung durchzuführen. Diese Währungsumrechnungsdifferenzen sind im Zeitraum von den 1990er Jahren bis in die jüngere Vergangenheit entstanden und haben ihre Ursache vornehmlich in den vormalig sehr intensiven internationalen Geschäftsbeziehungen zwischen den verschiedenen Gruppenunternehmen, die im Zuge der in den letzten zweieinhalb Jahren durchgeführten Neuausrichtung der Unternehmensgruppe weitgehend weggefallen sind.
Bei diesen im Konzernabschluss 2019 vorgenommenen Umbuchungen handelt es sich um einen Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 8,9 Millionen Euro. Wir haben diese Position gemäß IAS 21 als gesonderte Position in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2019 vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ausgewiesen. Folglich wirkt sich die Umbuchung in entsprechender Höhe rechnerisch auf das EBIT, das Ergebnis vor Steuern sowie das Konzernergebnis nach Steuern aus.