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     1107  0 Kommentare Wie können Unternehmen die Corona-Krise überleben? Leitfaden für Deutschlands mittelständische Unternehmen

    Dr. Renald Metoja ist Geschäftsführer und Gesellschafter der Eisner Rechtsanwälte GmbH und seit über 15 Jahren auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung tätig. Er bearbeitet sowohl Verfahren mittelständischer Betriebe als auch Anlegerverfahren mit über 10.000 Gläubigern. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung blickt die Eisner Rechtsanwälte GmbH auf viele erfolgreiche Restrukturierungen und Insolvenzabwicklungen zurück und gehört zu den Top-10-Kanzleien in Baden-Württemberg.

     

    Bild: Dr. Renald Metoja, Bildquelle: Eisner Rechtsanwälte GmbH

     

    Herr Dr. Metoja, viele mittelständische Unternehmen sind durch die Krise stark gebeutelt. Welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um Kosten zu sparen?

     

    Regelmäßig stellen die Personalkosten einen wesentlichen Kostenfaktor in Unternehmen dar. Eine Kündigung von Arbeitnehmern jedoch, ist weder strategisch sinnvoll, noch trägt sie aufgrund der damit verbundenen Fristen zur Liquiditätsschonung bei. Linderung verschafft hier das Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III. Ein entsprechender Anspruch besteht grundsätzlich bereits dann, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu ein umfassendes Merkblatt veröffentlicht, mithilfe dessen sich Betroffene über die Einzelheiten der Gewährung des Kurzarbeitergeldes aufgrund der Coronapandemie informieren können. Vermehrt erfolgt in der Praxis die entsprechende Antragstellung hier durch einen fachlich qualifizierten Berater. Die Bundesagenturen gehen recht großzügig mit den Anträgen um.

     

     

    Einsparungsmöglichkeiten bei Leasing- und Finanzierungsverträgen

     

    Die neugeschaffenen Regelungen durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht eröffnen Einsparungsmöglichkeiten im Bereich bestehender Dauerschuldverhältnisse, wozu auch Leasing- und Finanzierungsverträge zählen. Das ist deshalb besonders von Vorteil, da heutzutage die wesentlichen Gegenstände des Anlagevermögens geleast oder finanziert sind. Auch die Möglichkeit der temporären Aussetzung von Mietzinszahlungen ohne Gefahr einer Kündigung ist von Interesse. Es gilt jedoch zu beachten, dass diese Mietzinszahlungsverpflichtung nicht restlos entfällt, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Da aber grundsätzlich auch die Interessen der Vermieterseite zu berücksichtigen sind, sollte im Vorfeld der Aussetzung entsprechender Zahlungen stets Kontakt zum Vermieter aufgenommen werden, um ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis nicht zu zerstören und nach der Krise fortsetzen zu können. Einzelfallregelungen könnten zudem für beide Parteien eine bessere Lösung darstellen, zum Beispiel ein Verzicht auf die Aussetzung der Mietzinszahlung bei Gewährung eines Nachlasses auf die Miete während des Zeitraums der Coronakrise. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Abmilderung der Personalkosten durch Kurzarbeitergeld, die eventuelle Aussetzung von Zahlungen in Leasing-, Finazierungs- und Mietverträgen flankiert durch das Entfallen einer Insolvenzantragspflicht durchaus geeignet sind, um gesunde Unternehmen vorerst durch die Krise zu bringen.

    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
    Wie können Unternehmen die Corona-Krise überleben? Leitfaden für Deutschlands mittelständische Unternehmen Dr. Renald Metoja ist Geschäftsführer und Gesellschafter der Eisner Rechtsanwälte GmbH und seit über 15 Jahren auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung tätig. Er bearbeitet sowohl Verfahren mittelständischer Betriebe als auch Anlegerverfahren mit über …