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    DGAP-Adhoc  187  0 Kommentare FORIS AG steigert Erlösbeteiligungsvereinbarungen seit Jahresbeginn 2020 um über EUR 20 Mio.





    DGAP-Ad-hoc: FORIS AG / Schlagwort(e): Auftragseingänge/Vertriebsergebnis


    FORIS AG steigert Erlösbeteiligungsvereinbarungen seit Jahresbeginn 2020 um über EUR 20 Mio.


    11.05.2020 / 16:25 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Das Prozessfinanzierungsneugeschäft der FORIS AG hatte sich bereits seit Ende 2017 stark positiv entwickelt: Im Vergleich der Geschäftsjahre 2019 und 2017 stieg die Summe der Erlösbeteiligungen aus neuen Prozessfinanzierungsverträgen um ca. 1800%. Die Erlösbeteiligung pro Fall erhöhte sich um knapp 170% und die Zahl neuer Finanzierungsfälle um 620%. Der Gesamtwert der Erlösbeteiligungen im Portfolio stieg um knapp 90%. Erlösbeteiligungen in diesem Sinne sind die vertraglich vereinbarten, bei vollständigem Prozesserfolg erreichbaren Beteiligungswerte - nicht hingegen bereits zugeflossene oder sicher entstehende Erlöse.


    Seit Jahresbeginn 2020 hat sich das Wachstum neuer Erlösbeteiligungen weiter überproportional positiv entwickelt. Es stieg - vor allem wegen der Finanzierung eines besonders großvolumigen Rechtsstreits mit hoher potenzieller Erlösbeteiligung - um über EUR 20 Mio. Bis Ende Juli 2020 rechnet der Vorstand mit dem Abschluss weiterer, bereits weitgehend ausgehandelter und zum Teil unter Gremienvorbehalt stehendender Prozessfinanzierungs- und Monetarisierungsverträge. Das zusätzliche Erlösbeteiligungsvolumen kann in einer Größenordnung von weiteren EUR 15 Mio. liegen.


    Die neu akquirierten Finanzierungsfälle heben die Erlösbeteiligungen der FORIS AG in diesem Jahr - bezogen auf das Gesamtportfolio per Ende 2019 - um weitere ca. 40%.


    Die neu vereinbarten Erlösbeteiligungen garantieren für die Zukunft keine Umsätze oder Gewinne, weil die finanzierten Verfahren erst gewonnen oder verglichen werden müssen. Ein solcher Erfolg kann unter Umständen mehrere Jahre dauern oder gar nicht eintreten. Allerdings können die Erlösbeteiligungen unter Annahme üblicher Verfahrensdauern und Obsiegensquoten eine gewisse Indikation für zukünftige Umsätze sein. Die Erlösbeteiligungen stellen damit eine Grundlage für zukünftige Erfolge dar, ohne allein für den Erfolg auszureichen.
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