Abgasskandal
Rückrufe von Audi 3,0 TDI wegen Abgasmanipulation
Mit der Marke VW begann im September 2015 der Abgasskandal. Doch auch andere Marken des Volkswagenkonzerns sind vom Dieselskandal betroffen. So wurden in Fahrzeugen der hochpreisigen Marke Audi ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt – wie etwa im Audi 3,0 TDI.
Der 3,0 TDI-Motor – ein Dieselmotor mit 3,0 Liter Hubraum – zählt zu den sehr leistungsfähigen Antrieben, der vornehmlich ich hochpreiseigen Modellen verbaut wird. So ist er sowohl in Fahrzeugen der Oberklasse der Marken Audi und VW als auch in Porsche-Modellen zu finden. Der V6-Motor wird unter der Bezeichnung EA897 von Audi selbst konstruiert und hergestellt. Die Abkürzung TDI ist die Markenbezeichnung für Dieselmotoren des Volkswagen-Konzerns und steht für Turbocharged Direct Injection oder Turbocharged Diesel Injection.
Der Motor treibt demnach teure, als hochwertig beworbene Oberklasse-Fahrzeuge zum Beispiel der Marke Audi an. Allerdings ist auch der 3,0 TDI vom Abgasskandal betroffen. Seine Motorsteuerung manipuliert die Abgasreinigung während der Fahrt. Steht das Fahrzeug auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden, reinigt der Motor die Abgase in vollem Umfang und filtert gesundheits- und umweltschädliche Stickoxide heraus. So hält der Motor die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte ein und erhält die Zulassung für den Straßenverkehr. Im Realbetrieb hingegen drosselt oder deaktiviert eine Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung die Abgasreinigung. Die Stickoxide werden ungefiltert ausgestoßen und gelangen in die Luft. Die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe werden dabei massiv überschritten. Der Audi 3,0 TDI trägt damit zur Luftverschmutzung in den Städten bei und provoziert Fahrverbote in Ballungszentren.
Pflichtrückrufe für den Audi 3,0 TDI im Abgasskandal
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist für die Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland zuständig und hat die unzulässige Abschalteinrichtung im Audi 3,0 TDI entdeckt. Daraufhin ordnete das KBA verpflichtende Rückrufe für die betroffenen Audi-Modelle an. Das bedeutet: Audi-Fahrzeuge mit einem 3,0 TDI-Motor müssen in die Werkstätten zum Softwareupdate. Das Update soll die Abschalteinrichtung deaktivieren, sodass die Abgasreinigung auch im Normalbetrieb in vollem Umfang abläuft. Zu diesem Softwareupdate wurden insgesamt rund 200.000 Fahrzeuge von Audi, Porsche und Volkswagen mit 3,0 TDI-Motor zurückgerufen.
Bislang ist bekannt, dass acht Audi-Modelle mit 3,0 TDI-Motor von den amtlichen Rückrufen betroffen sind. Folgende Modelle müssen zum Softwareupdate in die Werkstätten:
· Audi A4
· Audi A5
· Audi A6
· Audi A7
· Audi A8
· Audi Q5
· Audi Q7
· Audi SQ5
Weitere Modelle mit der 3,0 TDI-Motor von Rückrufen betroffen
Es bleibt jedoch nicht bei diesen Audi-Modellen. Da der 3,0 TDI-Motor auch in Fahrzeuge anderer Marken des VW-Konzerns eingesetzt wurde, werden die folgenden Modelle ebenfalls vom KBA im Rahmen des Abgasskandals verpflichtend zurückgerufen:
Audi 3,0 TDI-Fahrer leiden unter Wertverlust des Fahrzeugs
Am 16. Oktober 2018 erließ die Staatsanwaltschaft München II einen Bußgeldbescheid gegen Audi. Der Autobauer musste 800 Millionen Euro Strafe für die unerlaubten Abschalteinrichtungen in den V6- und V8-Dieselmotoren – also auch in den 3,0 TDI-Motoren – zahlen. Die Strafe setzte sich aus 5 Millionen Euro für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten und 795 Millionen Euro für die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile zusammen. Audi hatte keine Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und die Strafe damit angenommen.
Die Folgen der dreisten Abgasmanipulation nehmen für Audi aber dennoch kein Ende. Die betroffenen Fahrzeuge mit 3,0 TDI-Motoren sind in der Regel hochpreisige Modelle, die nun einen enormen Wertverlust erleiden. Das exklusive Image der Marke Audi ist nachhaltig angekratzt und das Vertrauen der Kunden gesunken. Der Wertverlust der Fahrzeuge mit Abschalteinrichtung trifft auch die Audi-Fahrer selbst. Wer seinen Audi 3,0 TDI verkaufen möchte, bekommt weniger für das vormals teure Modell als vor dem Abgasskandal.
Persönlichen Abgasskandal mit einer Einzelklage beenden
Betroffene Autofahrer mit Fahrzeugen, in denen ein 3,0 TDI-Motor verbaut ist, sind nun zu Recht enttäuscht und verunsichert. Einem Dieselfahrzeug, das die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nicht einhalten kann, drohen Fahrverbote in Städten oder gar die Stilllegung. Eine Einzelklage kann den Audi 3,0 TDI-Besitzer aus dem persönlichen Abgasskandal führen. Nach einer Klage vor Gericht gegen den Autohersteller können betroffene Verbraucher eine Schadensersatzzahlung erhalten und den manipulierten Audi zurückgeben. Viele verbraucherfreundliche Urteile haben bereits gezeigt, dass finanzielle Entschädigungen den Audi-Abgasskandal für Privatpersonen beenden können.
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