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    OVG Schleswig  145  0 Kommentare KBA muss Unterlagen zu Abschalteinrichtungen und Software-Updates herausgeben

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    Bremen (ots) - Ist das nun der Anfang vom Ende der Geheimniskrämerei und der
    Kooperation zwischen dem KBA und der Autoindustrie ? Nachdem Frontal 21
    Akteneinsicht begehrt hatte, hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig nun
    rechtskräftig bestätigt, dass das KBA zahlreiche Unterlagen herausgeben muss.

    Die Unterlagen umfassen etwa 4.000 Seiten, unter anderem mit Informationen zur
    Überprüfung und erteilten Freigabe von Software-Updates für die 2.0 Liter
    Modelle VW Amarok, Audi A4, Audi A5, Audi Q5 und SEAT Exeo . Konkret wird darin
    beschrieben, was das KBA "im Fall der Bewertung der Software-Updates unter einer
    Abschalteinrichtung versteht und durch welche Bewertung welcher Änderungen der
    Software eine illegale Abschalteinrichtung aus Behördensicht als "entfernt"
    gilt".

    Bereits im April 2019 hatte das Verwaltungsgericht Schleswig das KBA zur
    Herausgabe der Unterlagen verurteilt, doch dieses hatte zusammen mit VW als
    Beigeladener Berufung eingelegt. Die lehnte das OVG Schleswig nun endgültig ab,
    womit das Urteil rechtskräftig ist.

    KBA und VW hatten sich unter anderem damit verteidigt, dass die Unterlagen
    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten würden und deshalb nicht
    veröffentlicht werden könnten. Zudem würde eine Veröffentlichung faire Verfahren
    gefährden, die parallel zu Tausenden im Abgasskandal laufen.

    Das OVG Schleswig wies diese Gründe und die damit einhergehende Berufung jedoch
    zurück.

    Grundlage für das Urteil ist § 3 Abs. 1 Satz 1 des Umweltinformationsgesetzes
    (UIG).

    (1) Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu
    Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des §
    2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.

    Gemäß § 2 Absatz 1 gehören zu den informationspflichtigen Stellen die Regierung
    und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung, mithin auch das
    Kraftfahrtbundesamt als Bundesbehörde.

    Zur Verteidigung, eine Veröffentlichung der Unterlagen würde Betriebs- und
    Geschäftsgeheimnisse verletzen , schrieb das Verwaltungsgericht Schleswig in
    seiner Urteilsbegründung in erster Instanz:

    "Vor dem Hintergrund der allein bei der Beigeladenen zu 2) etwa 2,5 Millionen
    betroffener Fahrzeugeigentümer, die von der Einhaltung der im
    Genehmigungsverfahren ermittelten Emissionsgrenzwerte ausgegangen waren, sowie
    der Feststellung der Unzulässigkeit der von allen Beigeladenen eingesetzten
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