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    Eindeutiges Votum der EIHA Mitglieder  155  0 Kommentare Konsortium gegen Behördenwillkür bei CBD - Seite 2


    unabhängigen Labor sowie der EU-Kommission und der EFSA ab", erklärt Lorenza
    Romanese, Geschäftsführerin der EIHA. "Dieses Projekt wird den Stellenwert von
    Hanf in Europa verändern. Alle Beteiligten können sich sicher sein, dass wir
    alles dafür tun werden, dass das Novel Food Konsortium Geschichte schreibt."

    Das Novel Food Konsortium der EIHA steht allen Unternehmen der Hanfindustrie
    offen. Die Beitrittsgebühren richten sich nach der Unternehmensgröße und liegen
    mit 15.000 bis 140.000 Euro deutlich unter den Kosten eines selbst initiierten
    Zulassungsverfahrens.

    Hintergrund zu Novel Food und CBD

    Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU "nicht in nennenswertem Umfang
    für den menschlichen Verzehr verwendet wurden", gelten als Novel Food. Diese
    Produkte müssen in einem teuren und aufwendigen Prozess eine Zulassung erlangen,
    ansonsten ist der Verkauf in der EU verboten.

    Im Januar 2019 wurde der Novel-Food-Katalog, nach Meinung der EIHA
    fälschlicherweise, dahingehend geändert, dass Hanfblüten, Hanfblätter und
    Hanfextrakte des Industriehanfs und damit auch die darin enthaltenen
    Cannabinoide - kurz CBD - neuartige Lebensmittel sind. Und das, obwohl
    vielfältige Beweise vorliegen, dass die Menschen bereits seit Jahrhunderten CBD
    mit Hanflebensmitteln konsumieren.

    Bis 2018 galten Hanf-Extrakte nur dann als neuartig, wenn deren
    Cannabidiol-Werte über denen des Industriehanfs (Cannabis sativa L.) lagen. Eine
    entsprechende Entscheidung traf der Ständige Ausschuss bereits im Dezember 1997
    - seit 1998 liegt der europäischen Hanfindustrie eine schriftliche Bestätigung
    der Kommission vor:

    " ... es wurde beschlossen, dass Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze
    enthalten, nicht in den Geltungsbereich der Verordnungen EG 258/97 fallen" und
    auch "dass Hanfblüten ... als Lebensmittelzutaten betrachtet werden" (z. B. zur
    Herstellung von bierähnlichen Getränken)".

    Offensichtlich wurden demnach Hanfblüten und Hanfblätter, die Teile der
    Hanfpflanze darstellen, nicht als Novel Food eingestuft.

    Im Januar 2019 aktualisierten die Vertreter der Mitgliedstaaten jedoch die
    Katalogeinträge für "Cannabis sativa L." und "Cannabinoide". Die EIHA hat den
    Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission wiederholt erklärt: Diese
    Aktualisierungen sind nachweislich falsch!

    Der neue Eintrag für "Cannabis sativa L." erwähnt keine Hanfblätter und -blüten.
    Daraus ist ersichtlich, dass die jüngsten, scheinbar übereilt geschriebenen
    Änderungen bezüglich der Einträge im Novel-Food-Katalog, nicht korrekt sind.
    Zudem fehlen auch die traditionell hergestellten Hanfextrakte, obwohl die
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    Eindeutiges Votum der EIHA Mitglieder Konsortium gegen Behördenwillkür bei CBD - Seite 2 Die European Industrial Hemp Association (EIHA) startet eine bislang einzigartige Initiative für die europäische Hanfindustrie: Das neu gegründete Novel Food Konsortium wird mit einem Budget von rund 3,5 Millionen Euro die rechtliche Situation für …

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