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    Nach dem Insolvenzantrag  49157  0 Kommentare Schadensersatz für Wirecard Anleger: Die wichtigsten Fragen und Antworten - Seite 2

    Was verändert sich durch den Insolvenzantrag von Wirecard?

    Zunächst einmal bedeutet ein Insolvenzverfahren nicht, dass die Gesellschaft keine finanzielle Mittel hat. Schadensersatzansprüche von Anlegern würden im Insolvenzverfahren als normale Forderungen behandelt. Damit ist die Zahlung des vollen Anspruchs durch das Unternehmen unwahrscheinlich. Denkbar ist aber beispielsweise, dass man sich im Rahmen eines Vergleichs auf die Zahlung eines Teilbetrags einigt, um die Insolvenz wieder aufzuheben. Dennoch ist es vor dem Hintergrund des Insolvenzantrags sinnvoll, die Klage auf Schadensersatz auf Dritte auszuweiten, wie oben beschrieben.

    Wie stehen grundsätzlich die Chancen auf Schadensersatz für Anleger?

    Diese Frage erreicht uns immer wieder – leider lässt sie sich aktuell nicht seriös beantworten. Klar ist, dass im Fall Wirecard betrogen wurde. Klar ist aber auch, dass durch den Insolvenzantrag das Unternehmen nur noch eingeschränkt zur Zahlung von Schadensersatz in der Lage sein wird. Durch die Erweiterung der Klage auf Dritte (EY Ernst&Young, Wirecard-Vorstandsmitglieder, Bafin) sehen wir jedoch gute Chancen, dass Schadensersatz für Anleger erstritten werden kann.

    Kann ich mich auch beteiligen, wenn ich im Ausland wohne?

    Ja, eine Schadensersatzklage ist unabhängig von Wohnort oder Nationalität.

    Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens?

    In der Regel nur dann, wenn die Police schon sehr lange besteht. Leider haben die meisten Rechtsschutzversicherungen in den vergangenen Jahren den Bereich Kapitalanlage aus ihren Leistungen gestrichen. Wenn die Versicherung allerdings schon seit ca. 15 Jahren oder länger besteht, gibt es Chancen auf Kostenübernahme.

    Wie kann ich das Kostenrisiko mit einer Prozessfinanzierung vermeiden?

    Wir arbeiten an einer Prozessfinanzierung, bei der Anleger auf Schadensersatz klagen können, ohne dabei für die Kosten in Vorleistung gehen zu müssen. Bei diesem Modell würde erst im Erfolgsfall ein Honorar fällig werden, das sich prozentual an der Höhe des erstrittenen Schadensersatzes bemisst. Diese Prozessfinanzierung wäre eine Alternative zu einem „klassischen“ Vorgehen, bei dem der Kläger oder seine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen. Derzeit ist noch unklar, ob bei Wirecard eine Prozessfinanzierung zustande kommt. Wir werden darüber auf unserer Homepage informieren. Hier finden Anleger auch das Formular, mit dem sie ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen können.  


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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