Sommerferien 2020
Sichere Urlaubsplanung trotz Corona (FOTO)
Frankfurt am Main (ots) - Die Sommerferien sind in vollem Gange - doch das
Coronavirus hat die Urlaubspläne der Deutschen ganz schön durcheinander
gebracht. Während die einen nicht mehr damit gerechnet hätten, nun doch noch in
die lang ersehnten Ferien zu fahren, warten die anderen seit Wochen auf die
Rückzahlungen von stornierten Flügen oder Pauschalreisen. Wie können sich
Urlauber in dieser unbeständigen Zeit richtig absichern? Der digitale
Versicherungsmanager CLARK klärt Fragen rund um Reise-, Rechtsschutz- und
Unfallversicherung. Damit die Deutschen ihren Sommer 2020 sicher genießen
können.
Urlaub in Coronazeiten: Wie steht es um die eigene Reiseversicherung?
Coronavirus hat die Urlaubspläne der Deutschen ganz schön durcheinander
gebracht. Während die einen nicht mehr damit gerechnet hätten, nun doch noch in
die lang ersehnten Ferien zu fahren, warten die anderen seit Wochen auf die
Rückzahlungen von stornierten Flügen oder Pauschalreisen. Wie können sich
Urlauber in dieser unbeständigen Zeit richtig absichern? Der digitale
Versicherungsmanager CLARK klärt Fragen rund um Reise-, Rechtsschutz- und
Unfallversicherung. Damit die Deutschen ihren Sommer 2020 sicher genießen
können.
Urlaub in Coronazeiten: Wie steht es um die eigene Reiseversicherung?
Wer sich in der aktuellen Situation dazu entscheidet, in den Urlaub zu fahren,
muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und
Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am
11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei den
meisten Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch
eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz -
genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten. Ob die
Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greift, ist vom
jeweiligen Versicherer abhängig. In solchen Fällen sollte die Leistungspflicht
der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragt werden. Tipp:
Die meisten Versicherer haben ihre Regelungen zur Corona-Thematik auch auf Ihren
Webseiten unter Aktuelles hinterlegt.
Ähnlich sieht es aus, wenn man aus einem sogenannten "Corona-Hotspot" in
Deutschland kommt und seinen Urlaub ohne Attest nicht antreten darf oder vor Ort
abbrechen muss. Denn eine Beschränkung, wie bspw. für die betroffenen Landkreise
in NRW, gab es zuvor in Deutschland nicht. Daher ist sie in den Verträgen der
Reiseversicherungen nicht enthalten. "In solchen Fällen ist es notwendig, dass
die betroffenen Personen direkt ihren Versicherer kontaktieren und sich
individuell beraten lassen - vielleicht zeigt sich dieser ja aufgrund der
Ausnahmesituation kulant", raten die CLARK-Versicherungsexperten.
Corona-Verdachtsfall im Urlaub: Was nun?
Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die
deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer
Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher auf alle Fälle eine
Auslandsreisekrankenversicherung haben. Wieso? Bei Verdacht auf eine Covid-19
Erkrankung zahlt diese ohne zu zögern den Test und die Behandlung vor Ort. Denn
trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen
muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und
Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am
11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei den
meisten Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch
eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz -
genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten. Ob die
Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greift, ist vom
jeweiligen Versicherer abhängig. In solchen Fällen sollte die Leistungspflicht
der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragt werden. Tipp:
Die meisten Versicherer haben ihre Regelungen zur Corona-Thematik auch auf Ihren
Webseiten unter Aktuelles hinterlegt.
Ähnlich sieht es aus, wenn man aus einem sogenannten "Corona-Hotspot" in
Deutschland kommt und seinen Urlaub ohne Attest nicht antreten darf oder vor Ort
abbrechen muss. Denn eine Beschränkung, wie bspw. für die betroffenen Landkreise
in NRW, gab es zuvor in Deutschland nicht. Daher ist sie in den Verträgen der
Reiseversicherungen nicht enthalten. "In solchen Fällen ist es notwendig, dass
die betroffenen Personen direkt ihren Versicherer kontaktieren und sich
individuell beraten lassen - vielleicht zeigt sich dieser ja aufgrund der
Ausnahmesituation kulant", raten die CLARK-Versicherungsexperten.
Corona-Verdachtsfall im Urlaub: Was nun?
Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die
deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer
Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher auf alle Fälle eine
Auslandsreisekrankenversicherung haben. Wieso? Bei Verdacht auf eine Covid-19
Erkrankung zahlt diese ohne zu zögern den Test und die Behandlung vor Ort. Denn
trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen