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    SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft  153  0 Kommentare Digitale, vollautomatische Lösung zur sicheren und schnellen Vergabe von Überbrückungshilfen

    Wiesbaden (ots) - SCHUFA leistet erneut wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des
    neuen Corona-Förderprogramms von Bund und Ländern // Validierung und
    Plausibilisierung in Echtzeit schützt vor Betrug und Missbrauch von
    Steuergeldern // Schnelle und sichere Antragsstellung durch Steuerberater und
    Wirtschaftsprüfer wird als Browserlösung vereinfacht

    Die SCHUFA Holding AG wird auch für das jetzt gestartete
    Überbrückungshilfe-Programm von Bund und Ländern zur Sicherung der
    wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen einen
    wesentlichen Beitrag zur Umsetzung leisten. Mit der
    SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft steht eine weitere Lösung zur Verfügung, die eine
    schnelle und sichere Validierung und Prüfung von Überbrückungshilfe-Anträgen
    ermöglicht. Damit wird eine schnelle Auszahlung ermöglicht, Betrug vermieden und
    dem Missbrauch von Steuergeldern entgegengewirkt. Das Erfordernis einer solchen
    Lösung hat sich bereits bei der Auszahlung von Schnellkrediten in den
    vergangenen Wochen gezeigt: "Die Erfahrung bestätigt leider die Notwendigkeit,
    Anträge auf Coronahilfen gründlich zu prüfen, damit Betrug verhindert wird",
    erklärt Grit Bantow, Leiterin des Competence Centers B2B bei der SCHUFA. "Mit
    unserer vollautomatischen Lösung leisten wir einen konkreten Beitrag, dass
    Betroffene schnell die nötige finanzielle Hilfe erhalten und Betrüger daran
    gehindert werden, sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern." Vom
    sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern profitieren sowohl die von der Krise in
    ihrer Existenz gefährdeten Unternehmen als auch Staat und Steuerzahler.

    Schnelle und zuverlässige Antragsprüfung - zügige Auszahlung

    Die SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft ist speziell auf die sichere und schnelle
    Auszahlung der BMWi-Überbrückungshilfe 2020 zugeschnitten. Ziel des aktuellen
    Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und
    mittelständischen Unternehmen sowie Solo-Selbständigen, die von der Corona-Krise
    besonders betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen
    aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den
    Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre
    Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu
    wesentlichen Teilen einstellen mussten. Das Programm läuft bis zum 31. August
    2020, ein Zuschuss ist maximal über drei Monate möglich. Weitere Informationen
    stehen auf der Website des Bundesfinanzministeriums (https://www.ueberbrueckungs
    hilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html) zur Verfügung.

    Unternehmen, die eine solche Hilfe beantragen möchten, müssen dies über eine
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