SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft
Digitale, vollautomatische Lösung zur sicheren und schnellen Vergabe von Überbrückungshilfen
Wiesbaden (ots) - SCHUFA leistet erneut wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des
neuen Corona-Förderprogramms von Bund und Ländern // Validierung und
Plausibilisierung in Echtzeit schützt vor Betrug und Missbrauch von
Steuergeldern // Schnelle und sichere Antragsstellung durch Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer wird als Browserlösung vereinfacht
Die SCHUFA Holding AG wird auch für das jetzt gestartete
Überbrückungshilfe-Programm von Bund und Ländern zur Sicherung der
wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen einen
wesentlichen Beitrag zur Umsetzung leisten. Mit der
SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft steht eine weitere Lösung zur Verfügung, die eine
schnelle und sichere Validierung und Prüfung von Überbrückungshilfe-Anträgen
ermöglicht. Damit wird eine schnelle Auszahlung ermöglicht, Betrug vermieden und
dem Missbrauch von Steuergeldern entgegengewirkt. Das Erfordernis einer solchen
Lösung hat sich bereits bei der Auszahlung von Schnellkrediten in den
vergangenen Wochen gezeigt: "Die Erfahrung bestätigt leider die Notwendigkeit,
Anträge auf Coronahilfen gründlich zu prüfen, damit Betrug verhindert wird",
erklärt Grit Bantow, Leiterin des Competence Centers B2B bei der SCHUFA. "Mit
unserer vollautomatischen Lösung leisten wir einen konkreten Beitrag, dass
Betroffene schnell die nötige finanzielle Hilfe erhalten und Betrüger daran
gehindert werden, sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern." Vom
sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern profitieren sowohl die von der Krise in
ihrer Existenz gefährdeten Unternehmen als auch Staat und Steuerzahler.
Schnelle und zuverlässige Antragsprüfung - zügige Auszahlung
Die SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft ist speziell auf die sichere und schnelle
Auszahlung der BMWi-Überbrückungshilfe 2020 zugeschnitten. Ziel des aktuellen
Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und
mittelständischen Unternehmen sowie Solo-Selbständigen, die von der Corona-Krise
besonders betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen
aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den
Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre
Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu
wesentlichen Teilen einstellen mussten. Das Programm läuft bis zum 31. August
2020, ein Zuschuss ist maximal über drei Monate möglich. Weitere Informationen
stehen auf der Website des Bundesfinanzministeriums (https://www.ueberbrueckungs
hilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html) zur Verfügung.
Unternehmen, die eine solche Hilfe beantragen möchten, müssen dies über eine
neuen Corona-Förderprogramms von Bund und Ländern // Validierung und
Plausibilisierung in Echtzeit schützt vor Betrug und Missbrauch von
Steuergeldern // Schnelle und sichere Antragsstellung durch Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer wird als Browserlösung vereinfacht
Die SCHUFA Holding AG wird auch für das jetzt gestartete
Überbrückungshilfe-Programm von Bund und Ländern zur Sicherung der
wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen einen
wesentlichen Beitrag zur Umsetzung leisten. Mit der
SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft steht eine weitere Lösung zur Verfügung, die eine
schnelle und sichere Validierung und Prüfung von Überbrückungshilfe-Anträgen
ermöglicht. Damit wird eine schnelle Auszahlung ermöglicht, Betrug vermieden und
dem Missbrauch von Steuergeldern entgegengewirkt. Das Erfordernis einer solchen
Lösung hat sich bereits bei der Auszahlung von Schnellkrediten in den
vergangenen Wochen gezeigt: "Die Erfahrung bestätigt leider die Notwendigkeit,
Anträge auf Coronahilfen gründlich zu prüfen, damit Betrug verhindert wird",
erklärt Grit Bantow, Leiterin des Competence Centers B2B bei der SCHUFA. "Mit
unserer vollautomatischen Lösung leisten wir einen konkreten Beitrag, dass
Betroffene schnell die nötige finanzielle Hilfe erhalten und Betrüger daran
gehindert werden, sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern." Vom
sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern profitieren sowohl die von der Krise in
ihrer Existenz gefährdeten Unternehmen als auch Staat und Steuerzahler.
Schnelle und zuverlässige Antragsprüfung - zügige Auszahlung
Die SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft ist speziell auf die sichere und schnelle
Auszahlung der BMWi-Überbrückungshilfe 2020 zugeschnitten. Ziel des aktuellen
Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und
mittelständischen Unternehmen sowie Solo-Selbständigen, die von der Corona-Krise
besonders betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen
aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den
Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre
Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu
wesentlichen Teilen einstellen mussten. Das Programm läuft bis zum 31. August
2020, ein Zuschuss ist maximal über drei Monate möglich. Weitere Informationen
stehen auf der Website des Bundesfinanzministeriums (https://www.ueberbrueckungs
hilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html) zur Verfügung.
Unternehmen, die eine solche Hilfe beantragen möchten, müssen dies über eine