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     2113  0 Kommentare Diesel Skandal: Müssen Hersteller kompletten Kaufpreis ersetzen?

    Jetzt könnte es im Abgas-Skandal den Autoherstellern richtig an den Kragen gehen: Der Europäische Gerichtshof überprüft, ob Besitzer eines manipulierten Diesel-Fahrzeugs wirklich eine Nutzungsentschädigung für die Autos zahlen müssen – oder ob sie Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises haben. Es geht um Milliarden.

    Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Mai 2020 ist klar, dass Besitzern eines manipulierten Diesel Fahrzeugs Schadensersatz zusteht. In der Regel besteht dieser aus der Rückzahlung des Kaufpreises. Unklar ist jedoch, ob von diesem Schadensersatz eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Das ist ein Betrag, den der Besitzer des Fahrzeugs dafür zahlen muss, dass er das Fahrzeug genutzt hat. In der Praxis wird diese Nutzungsentschädigung vom Schadensersatz abgezogen, den der Hersteller an den Kunden zahlt.

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    Doch ist dieser Abzug in Form der Nutzungsentschädigung wirklich rechtens? Oder steht dem Kunden sogar der komplette Kaufpreis zuzüglich Zinsen zu? Diese Frage ist bisher strittig. Sie soll nun vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Das Landgericht Erfurt (Az. 8 O 1045/18) hat ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Klärung vorgelegt. Die Luxemburger gelten als verbraucherfreundlich.

    Entscheiden sie, dass die Nutzungsentschädigung unzulässig ist und dem Kläger die Rückzahlung des vollen Kaufpreises zusteht, dann dürfte das massive Auswirkungen haben. Denn nicht selten sehen bisherige Gerichtsurteile so aus, dass Kunden nur einen Bruchteil ihres Kaufpreises zurückbekommen. Je mehr Kilometer mit dem Auto gefahren wurde, desto höher ist der Nutzungsersatz – und desto niedriger der Netto-Schadensersatz, den der Kunde bekommt.

    Im Klartext heißt das: Es liegt im Interesse der Autohersteller, die Klage-Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen. Denn je länger das Auto gefahren wird, desto weniger müssen sie zahlen. Wir halten es für wahrscheinlich, dass der EuGH dieser Strategie einen Strich durch die Rechnung macht, in dem er sagt: Kein Nutzungsersatz mehr.

    Das würde bedeuten: Besitzer eines manipulierten Diesels würden dann mindestens den gezahlten Kaufpreis zurückbekommen – in der Regel sogar deutlich mehr, da diese Summen vom Autohersteller seit Kauf verzinst werden muss. Sie hätten somit das Fahrzeug kostenlos genutzt. Die Autohersteller hätten somit kein Interesse mehr, laufende Verfahren zu verzögern. Im Gegenteil: Durch die laufenden Zinsen dürften sie sogar an einer schnellen Beendigung interessiert sein – und sich mit den Kunden vergleichen.

    Besitzer eines Diesels sollten daher jetzt ihre Möglichkeiten eines Vorgehens überprüfen lassen. Betroffen sind dabei nicht nur VW/Audi-Modelle mit dem bekannten EA189 Motor, sondern auch zahlreiche andere Fahrzeuge (VW/Audi mit EA288, EA897, Mercedes, Opel, BMW und zahlreiche andere Marken. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine kostenlose Prüfung der Ansprüche und sagt betroffenen Diesel-Besitzern, wie ein konkretes Vorgehen aussehen kann.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel Skandal: Müssen Hersteller kompletten Kaufpreis ersetzen? Jetzt könnte es im Abgas-Skandal den Autoherstellern richtig an den Kragen gehen: Der Europäische Gerichtshof überprüft, ob Besitzer eines manipulierten Diesel-Fahrzeugs wirklich eine Nutzungsentschädigung für die Autos zahlen müssen – oder ob sie Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises haben. Es geht um Milliarden.

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