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    Abgasskandal  378  0 Kommentare Erneute Niederlage für VW: EuGH stärkt die Rechte europäischer Kunden

    Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat im VW-Abgasskandal die Rechte von VW-Dieselkunden in Europa gestärkt. Die EU-Richter entschieden, dass Geschädigte nicht unbedingt in dem Land gegen den Autohersteller klagen müssen, wo Volkswagen seinen Hauptsitz hat. Verbraucher können ihre Rechte jetzt dort einklagen, wo sie das Auto gekauft haben.

    Weil Volkswagen Kunden in ganz Europa vorsätzlich geschädigt habe, können vom Abgasskandal Betroffene den Konzern regelmäßig auch in ihrem jeweiligen Heimatstaat verklagen und müssen nicht in Deutschland vor Gericht ziehen. Dieses Urteil verkündete der EuGH am Donnerstag, den 9. Juli 2020 (Urt. v. 09.07.2020, Az. C-343/19).

    Mit dieser Entscheidung folgten die Richter des obersten europäischen Gerichts den Schlussanträgen des Generalanwalts: Bei einer unerlaubten Handlung kann der Geschädigte demnach nicht nur dort klagen, wo die Schädigungshandlung passiert ist, sondern auch dort, wo der Schaden eingetreten ist. Im Fall von VW sei das dort, wo die Kläger das Fahrzeug gekauft haben.

    Österreichische Verbraucherschützer hatten Klage eingereicht

    Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Fall in Österreich: Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat stellvertretend für 574 geschädigte VW-Kunden vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadensersatz in Höhe von 3,6 Millionen Euro geklagt.

    Anlass für die Klage war die Abschalteinrichtung in VW-Diesel-Motoren, die nur am Prüfstand einen Abgasausstoß innerhalb der vorgeschriebenen EU-Höchstwerte anzeigt, während die Grenzwerte für Stickoxide im Straßenbetrieb deutlich überschritten werden. Vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) wurde VW aus diesem Grund bereits zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

    Der VKI argumentierte, dass die betroffenen Kunden das VW-Dieselfahrzeug nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis gekauft hätten, wenn sie von der Abgasmanipulation gewusst hätten. Wegen der unzulässigen Abschalteinrichtungen sei der Wiederverkaufswert stark gesunken.

    Klagen im eigenen Land bei deliktischer Haftung

    Nach EU-Recht sind üblicherweise grundsätzlich die Gerichte des Landes zuständig, in dem der Beklagte seinen Sitz hat. Die Volkswagen AG ging deshalb davon aus, dass dem Klagenfurter Gericht die internationale Zuständigkeit für die Klage fehlt. Weil es sich in diesem Fall jedoch um eine deliktische Haftung aufgrund eines vorsätzlich schuldhaften Verhaltens handelt, kann auch an dem Ort geklagt werden, an dem der Schaden eingetreten ist.

    Der EuGH urteilte, dass im VW-Abgasskandal eine Ausnahme der üblichen Zuständigkeiten vorliege: Der Ort des ursächlichen Geschehens befinde sich zwar in Deutschland, wo die Manipulationssoftware eingebaut wurde. Die Fahrzeuge seien demnach schon bei Auslieferung mit dem Mangel behaftet gewesen. Der Schaden bestehe jedoch in einer Wertminderung durch die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert aufgrund der Manipulationssoftware – und der sei erst in Österreich eingetreten.

    Volkswagen müsse jetzt damit rechnen, in den Ländern verklagt zu werden, in denen die Autos verkauft werden, so die Richter weiter. Das Klagenfurter Gericht wird jetzt über die Sammelklage der österreichischen Verbraucherschützer entscheiden.

    Weitere Verfahren im Dieselskandal am EuGH offen

    Am EuGH sind noch mehrere Verfahren im Diesel-Abgasskandal anhängig: So muss der EuGH unter anderem für das Tribunal de Grande Instance de Paris klären, ob der VW-Motor EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Generalanwältin Eleanor Sharpston hat dazu bereits am 30. April 2020 in ihrem Schlussantrag deutlich gemacht, dass VW im Diesel-Motor EA 189 eine unzulässige Abschaltreinrichtung verbaut hat.

    Beste Chancen, gegen VW zu gewinnen

    Weltweit ist Volkswagen noch immer tief in den Abgasskandal verstrickt. Der Konzern musste bereits über 30 Milliarden Euro zahlen – den größten Teil für Strafen und Entschädigungen in den USA. In Deutschland kam es in der ersten Musterklage zu einem Vergleich, es sind jedoch noch 50.000 Einzelklagen offen. Die guten Erfolgsaussichten sind bestens, denn im Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass VW im Abgasskandal zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet ist.

    Besitzer eines betroffenen VW-Modells haben also gute Karten. Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt im Abgasskandal bundesweit über 12.000 Diesel-Besitzer gegen die Autohersteller. Wir unterstützen auch Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030 – 200 590 770 oder per E-Mail über info@rueden.de.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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