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    DGAP-News  188  0 Kommentare Effecten-Spiegel AG: Zwischenmitteilung zum 1. Halbjahr 2020







    DGAP-News: Effecten-Spiegel AG


    / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung






    Effecten-Spiegel AG: Zwischenmitteilung zum 1. Halbjahr 2020








    28.07.2020 / 18:10




    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Zwischenmitteilung zum 1. Halbjahr 2020 der Effecten-Spiegel AG


    Durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus wurde das 1. Halbjahr 2020 für Anleger zum extremen Stresstest. Nachdem der DAX am 17. Februar noch bei 13.795 Punkten ein neues Rekordhoch erreichte, brach er innerhalb von nur 4 Wochen um 40 % ein und fand am 16. März erst bei 8.256 Punkten einen Haltepunkt. Damit notierte das deutsche Aktienbarometer zugleich 30 % unterhalb seiner 200-Tage-Linie. Der MSCI World, der über 1.600 Aktien aus 23 Industrieländern abbildet, fiel von seinem Hoch im Februar in Euro gerechnet bis Mitte März um über 30 %. Selbst die "Krisenwährung" Gold blieb nur kurzfristig stabil und machte deutlich, dass auch vermeintlich sichere Geschäftsmodelle durch den Corona-Stillstand der Volkswirtschaften infrage gestellt wurden.



    Durch die schnellen und massiven Eingriffe von Zentralbanken und Regierungen konnten die außer Kontrolle geratenen Finanzmärkte zwar relativ zügig und gekonnt stabilisiert werden, sodass der DAX bereits am 21. Juli wieder seinen Jahresschlussstand von 2019 erreichte, aber die Unternehmen haben ihre Verluste noch längst nicht aufgeholt. Prognosen wurden reihenweise nach unten korrigiert oder gar nicht erst abgegeben, Dividenden wurden gestrichen und Mieten gestundet. So lagen auch die Dividendeneinnahmen der Effecten-Spiegel AG zum 30. Juni 2020 mit 344 TEUR deutlich unter dem Vorjahreswert von 893 TEUR. Die Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens blieben mit 378 TEUR ebenfalls weit hinter dem Vorjahreswert von 1,195 Mio. EUR zurück. Hier belastete vor allem der realisierte Veräußerungsverlust von 1 Mio. EUR aus der Auflösung der Wirecard-Position. Während auf die Wertpapiere des Anlagevermögens zum 30. Juni weder Zu- noch Abschreibungen vorgenommen wurden, sind auf das Umlaufvermögen nach dem Niederstwertprinzip stichtagsbezogen 184 (420) TEUR abzuwerten.

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