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     566  0 Kommentare Staatswirtschaft: Die Ruhe vor der Pleite!

    Im 1. Halbjahr 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 9.006 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 6,2% weniger als im 1. Halbjahr 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist.

    Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im 1. Halbjahr 2020 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 1.485 Fällen (1. Halbjahr 2019: 1.653). Unternehmen des Baugewerbes stellten 1 462 Insolvenzanträge (1. Halbjahr 2019: 1.586). Im Gastgewerbe wurden 1.004 (1. Halbjahr 2019: 1.143) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 974 (1. Halbjahr 2019: 1.032) Insolvenzanträge gemeldet.

    Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen rutschen verstärkt in die Insolvenz

    Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen stiegen nach Angaben der Amtsgerichte im 1. Halbjahr 2020 deutlich auf 16,7 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2019 hatten sie noch bei 10,2 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Halbjahr 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im selben Zeitraum 2019.

    Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 38.680 übrige Schuldner im 1. Halbjahr 2020 Insolvenz an. Das waren 11,8% weniger als im Vorjahreszeitraum. Darunter waren 27.992 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-14,5% gegenüber dem 1. Halbjahr 2019) sowie 8.729 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen.

    Insolvenzgerichte haben coronabedingt ihren Betrieb eingeschränkt

    Der große Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärt sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen haben Verbraucherinnen und Verbraucher vermutlich den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben.

    August 2020: Trend hält an – Deutlich weniger eröffnete Regelinsolvenzverfahren als im Vorjahr

    Auch für den August 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen wie bereits in den vorangegangenen Monaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum August 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 38,9 %. Diese vorläufigen Angaben veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie frühzeitig abzubilden.

    Experten erwarten jedoch einen massiven Anstieg von Unternehmenspleiten in Folge der Coronakrise. Das zeigt die nachfolgende Statista-Grafik auf Basis einer Prognose des Kreditversicherers Euler Hermes. Danach steigt die Zahl der Insolvenzen im Jahr 2021 ggü. 2019 in den USA am stärksten (+57%). Auch Brasilien, Großbritannien und China wird es stark treffen. Deutschland kommt vergleichsweise glimpflich davon (+12%).

    Ron van het Hof, CEO von Euler Hermes in Deutschland, Österreich und der Schweiz, rechnet damit, dass es mit der Ruhe vor dem Sturm ab dem dritten Quartal 2020 vorbei sein wird: Spätestens im dritten Quartal des Jahres wird diese Zeitbombe hochgehen und die Schockwellen dürften sich ins gesamte erste Halbjahr 2021 ausbreiten.

    Die große Corona-Pleitewelle steht uns noch bevor

    Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es in Deutschland erst Anfang 2021 zu einem spürbaren Anstieg der Unternehmenspleiten kommen, da der Koalitionsausschuss der Bundesregierung vor kurzem folgendes beschlossen hat: Bis Ende des Jahres wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung weiter ausgesetzt. Damit soll eine bereits dieses Jahr einsetzende Pleitewelle verhindert werden.

    Fazit: Man könnte es auch staatlich bzw. planwirtschaftlich geförderte oder geforderte Insolvenzverschleppung nennen! Fakt ist dass die Staatsquote massiv ansteigt und es muss darauf geachtet werden, dass diese nach der Krise auch wieder in den marktwirtschaftlichen Normalzustand zurückgeführt wird. Eine erwartete Staatsquote in Deutschland von 40% nähert sich bedenklich der Zahl, die Helmut Kohl einst für die Definition von Sozialismus genannt hat: 50%.

    Gavierende Gesetzesänderung: Der Weg aus der Pleite wird leichter!

    Am 1. Juli hat die Bundesregierung den Entwurf einer Reform des Insolvenzverfahrens veröffentlicht. Die wichtigste Änderung ist die Verkürzung des Insolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre ab dem 1. Oktober 2020. Dadurch können sich in Zukunft alle Verbraucher und Unternehmer in nur noch drei Jahren von ihren Schulden befreien. Die Bundesregierung wird damit eine EU-Richtlinie aus dem Juli 2019 umsetzen.

    Ursprünglich wollte die Regierung sich damit bis 2022 Zeit lassen. Als Erleichterung für Bürger, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Probleme geraten sind, erfolgt die Anpassung nun bereits deutlich früher. Der Entwurf muss noch formell angenommen werden, eine Ablehnung gilt jedoch als ausgeschlossen.

    Schuldenfreiheit nach drei Jahren jetzt für alle Personen möglich

    Dr. V. Ghendler, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der bundesweit in der Schuldnerberatung tätigen Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ begrüßt ausdrücklich, dass jetzt alle Menschen nach drei Jahren schuldenfrei werden können – egal, wie hoch die Schulden sind. Bislang gab es eine Verkürzung auf drei Jahre nur dann, wenn 35% der Schulden und die Verfahrenskosten in diesem Zeitraum bezahlt wurden. Doch so eine hohe Rückzahlung war in der Praxis kaum möglich, nur etwa 8% aller Betroffenen konnten dies erreichen. Einzige Voraussetzung ist jetzt, dass man seinen Verpflichtungen im Insolvenzverfahren nachkommt.

    Steigende Verschuldung durch Corona-Krise

    Das Corona-Virus hat in Deutschland zu einer massiven wirtschaftlichen Krise geführt, deren Folgen derzeit noch nicht vollständig absehbar sind. Klar ist nur, dass weite Teile der Bevölkerung, von Unternehmern über Solo-Selbstständige bis hin zu Arbeitnehmern, wirtschaftliche Einbußen erlitten haben. Die Verschuldung ist dadurch stark angestiegen.

    Nicht zuletzt aufgrund des neuen Gesetzes dürfte die Privat- oder Regelinsolvenz für viele die beste Möglichkeit sein, sich in nur drei Jahren von den Schulden zu befreien. Es ist stark zu empfehlen, mit dem Insolvenzantrag bis Oktober zu warten, wenn dies irgendwie möglich ist, rät Dr. V. Ghendler. Die Reform soll beschlossen werden, sobald das Parlament im September aus der Sommerpause zurückkehrt.

    Schuldnerberatungen sind überlastet

    Zu erwarten ist nun ein Ansturm auf öffentliche Schuldnerberatungsstellen. War die Dauer einer Insolvenz von sechs Jahren noch häufig abschreckend, so ist ein Zeitraum von nur drei Jahren deutlich überschaubarer. Doch öffentliche Schuldnerberatungsstellen sind bereits jetzt überlastet, Wartezeiten von sechs Monaten und mehr sind vielerorts üblich. Diese dürften sich nun noch deutlich verlängern. Eine Alternative kann eine anwaltliche Schuldnerberatung sein. Hier bestehen in der Regel keine Wartezeiten, zudem erhält man bei Rückfragen juristisch fundierte Unterstützung.

    Außergerichtlicher Vergleich wird ebenfalls attraktiver

    Die Neuregelung soll für alle Verfahren ab Oktober 2020 gelten. Somit bleibt Schuldnern genug Zeit, einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern vorzubereiten, womit die Insolvenz gänzlich umgangen werden kann. Im Hinblick auf die bevorstehende Verkürzung sollte die Bereitschaft der Gläubiger, einem Vergleich zuzustimmen, angestiegen sein. Ein solcher Vergleich kann oft schon mit einer Rückzahlung von 20% der Schulden erreicht werden, denn bei einer Insolvenz würden die Gläubiger meist noch weniger erhalten. Stimmen die Gläubiger dem Vergleich nicht zu, kann der Insolvenzantrag gestellt werden.

    Fazit: Wer also jetzt mit der Vorbereitung seiner Entschuldung beginnt, dem winkt spätestens im Jahr 2023 ein völlig schuldenfreier Neustart. Zahlreiche Gläubiger werden auf dieses neue Gesetz allerdings auch mit großer Besorgnis blicken. Der Weg in die Pleite wird nämlich auch leichter, was Investitions- und Kreditausfälle bei Banken befeuert. Gleichzeitig wird die Selbstreinigung des Marktes politisch außer Kraft gesetzt, was eine ganz gefährliche Entwicklung – hin zu noch mehr Staatswirtschaft bzw. Planwirtschaft – darstellt.

    Zahlungsmoral 2020 Corona-Krise

    Kapitalschutz vor Pleiten: 9 Tipps – nicht nur – für Unternehmer!

    Wann kommt die Pleitewelle? Ab Januar 2021 dürfte die Stunde der Wahrheit beginnen zu schlagen. Unternehmen sollten darauf gefasst sein, dass Geschäftspartner bzw. Kunden in die Pleite rutschen können. Gut beraten ist, wer seine Ansprüche vorher sichert und so kein Geld verliert. Prävention der Wahl ist ein professionelles Forderungsmanagement.

    Darauf weist aktuell der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) hin. Dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen gehören 550 Unternehmen des Forderungsmanagements an. Gemeinsam führen sie der Wirtschaft pro Jahr rund 6 Milliarden Euro an ausstehenden Forderungen zurück. Das Motto des Verbands und seiner Mitgliedsunternehmen lautet: „Inkasso heißt Verantwortung.“

    Die Experten des BDIU haben neun sehr interessante Ratschläge zusammengestellt, mit denen jedes Unternehmen sein Forderungsmanagement bereits jetzt verbessern kann. Selbstverständlich gelten die Empfehlungen nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Freiberufler, Selbständige und grundlegend jede Person die Forderungen bzw. Außenstände hat:

    1. Rechnungen rechtzeitig erstellen

    Es mag lästig sein, aber die sofortige Rechnungsstellung gehört zum Standardrepertoire jeder Firma. Wichtig: Achten Sie darauf, dass das Dokument die relevanten Informationen enthält, etwa den vollständigen Namen und die Anschrift sowohl Ihres Unternehmens als auch die des Kunden. Die vereinbarten Preise, Mengen und gelieferten Produkte sollten genau genannt sein. Außerdem gehören in die Rechnung das korrekte Ausstellungs- und Lieferdatum, Art und Höhe der Steuern sowie Ihre Steuernummer. Spätestens wenn es zu Problemen bei der Zahlung kommt, werden Sie merken, wie wertvoll diese Mühe ist: Denn nur mit den korrekten Angaben können Sie Ihre Forderung zweifelsfrei durchsetzen.

    2. Setzen Sie Ihrem Kunden eine Frist

    Nennen Sie auf der Rechnung ein Datum, bis zu dem der Betrag vollständig ausgeglichen sein muss – zum Beispiel innerhalb der nächsten 14 Tage. Hält sich Ihr Kunde nicht an diese Frist, gerät er gemäß § 286 BGB sofort danach in Verzug. Alternativ können Sie Ihren säumigen Kunden auch durch eine Mahnung in Verzug setzen.

    3. Ausstehende Zahlungen sollten Sie sofort anmahnen

    Überprüfen Sie jeden Tag Ihre Zahlungseingänge. Firmen sollten in ihrer Buchhaltung entsprechende Prozesse etablieren. Offene Posten erstmal stehen zu lassen ist kein Akt von Kundenfreundlichkeit, sondern unprofessionell. Die Erfahrung zeigt: Je länger ein Zahlungsziel überschritten ist, umso schwieriger wird es, das Geld doch noch zu erhalten.

    4. Entwickeln Sie eine abgestufte Mahnstrategie

    In der Ruhe liegt die Kraft. Wenn Ihr Kunde einmal eine Rechnung nicht bezahlt, ist das keine Katastrophe. Vielleicht ist er nur vorübergehend klamm, oder er hat die Sache übersehen. Ihre erste Mahnung sollten Sie daher möglichst freundlich und verbindlich formulieren. Setzen Sie dem Kunden einen neuen Termin und prüfen Sie, ob er bis dahin zum Ausgleich kommt. Reißt er auch diese Frist, erinnern Sie ihn wieder und kündigen dem laxen Zahler gegebenenfalls nächste Schritte an – etwa ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens.

    5. Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner prüfen

    Bezahlt ein sonst pünktlicher Kunde plötzlich nur noch nach Mahnung? Kommt er vielleicht von selbst auf Sie zu und bittet um Aufschub oder will in Raten zahlen? Das sind Alarmsignale, die auf finanzielle Probleme hindeuten. Werden Sie nicht unfreiwillig zum Kreditgeber Ihrer Kunden und überprüfen Sie deren Leistungsfähigkeit, beispielsweise mit Hilfe von Auskunfteien. Bei Neugeschäft kann es sinnvoll sein, Vorkasse zu vereinbaren. Abschlagszahlungen haben sich ebenso als Sicherungsinstrument bewährt. Es stimmt aber auch: In Deutschland präferieren die meisten Kunden den Kauf auf Rechnung. Der Nachteil: Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist hier immer mit an Bord.

    6. Sichern Sie Ihre Zahlungsansprüche mit den juristisch notwendigen Mitteln

    Manchmal nützt auch die deutlichste Mahnung nichts und der Kunde bleibt weiterhin säumig. Dann sollten Sie ihre Ansprüche sichern. Gerade in Krisenzeiten ist das wichtig, denn sollte Ihr Partner pleitegehen, drohen Sie auf Ihrem Geld sitzen zu bleiben. Um das zu verhindern, ist der Gang zum Gericht sinnvoll, etwa für ein Mahn- oder Klageverfahren. Alternativ suchen Sie sich Unterstützung durch qualifizierte Dienstleister wie etwa Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen – diese sind auf den Einzug zahlungsgestörter Forderungen spezialisiert.

    7. Werfen Sie kein gutes Geld schlechtem hinterher

    Inkassodienstleister prüfen, bevor sie tätig werden, jede Forderung auf ihre Durchsetzbarkeit. Dazu gehört neben kaufmännischen und rechtlichen Gesichtspunkten auch die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass der Schuldner das Geld bezahlen wird. Hat er eine schlechte Bonität, sollte man die Kosten für aussichtslose vorgerichtliche Mahnaktivitäten unbedingt vermeiden.

    8. Achten Sie auf den guten Ton

    Der säumige Zahler von heute kann schon morgen wieder der gute Kunde Ihres Unternehmens werden. Das passiert aber nur, wenn er das Gefühl hat, auch in einer schwierigen Situation, wie sie das Einfordern einer unbeglichenen Rechnung darstellen kann, fair von Ihnen und den durch Sie beauftragten Rechtsdienstleister behandelt worden zu sein. Es gilt die Devise: Reden hilft. Eventuell sind ja individuell angepasste Raten die richtige Lösung, um eine Eskalation dieser unangenehmen Sache zu vermeiden.

    9. Forderungskauf bringt Ihnen sofortige Liquidität

    Egal wie gut Ihr Geschäft läuft: Rechnungen schreiben, bei Mahnungen nachhaken und das Vermeiden von möglichen Forderungsausfällen – das alles kostet Sie Zeit und Geld. Vielleicht aber möchten Sie sich von dem damit verbundenen Prozessen und Risiken entlasten? Factoring-Anbieter zum Beispiel kaufen Forderungen und kümmern sich selbst um deren Einzug. Der Vorteil für Sie: Sie haben sofort Geld – natürlich mit einem gewissen Abschlag, den der Anbieter für sich und seine Leistungen verlangt.

    Achtung: Die zweiten Wellen werden kommen!

    So wunderschön die Wellenbewegungen des Meeres in meiner Wahlhaimat Mallorca immer zu beobachten sind, so klar wird mir dabei auch, dass der Begriff der „Welle“ längst eine bedrohliche Bedeutung hat, und zwar nicht nur auf dem Meer. Unser Geldsystem ist längst erfasst von einer regelrechten Flutwelle von unlimitiertem Geld, das in die unterschiedlichsten Märkte und Systeme gepumpt wird. Ansonsten würden Staaten wie Italien, oder Unternehmen wie die Lufthansa längst kollabieren und das gesamte Euro-System auf Grund laufen.

    Insolvenzwellen können durch Umverteilungswellen gebrochen werden

    Daneben lesen wir fortlaufend von der Gefahr einer zweiten oder gar dritten Ansteckungswelle, die wiederum mit gravierenden Auswirkungen für die Wirtschaft verbunden wäre. Eine weitere Welle, die uns droht, ist die Insolvenzwelle, die im kommenden Jahr über zahlreiche Unternehmen hereinbrechen wird, die derzeit noch von der Insolvenzpflicht befreit sind oder nur durch Hilfsgelder am Leben gehalten werden. Gleiches gilt auch für die in naher Zukunft steigende Zahl privater Insolvenzen.

    Grundlegend gilt auch hier wie bei gefallenen Ländern, dass diese Insolvenzen nur durch staatliche Eingriffe wie Bürgschaften, Hilfsgelder, Kredite oder gar Beteiligungen verhindert werden können. Die dann weiter explodierenden Staatsausgaben müssen allerdings refinanziert werden … durch Sie als Steuerzahler und Vermögensinhaber. Eine massive Umverteilungswelle ist aufgrund dieser Entwicklungen für mich ebenso wahrscheinlich wie die kommende Inflationswelle, die den Euro weiter entwerten wird. Ich muss mich nochmals wiederholen. Die aktuellen Entwicklungen sind massive politische Eingriffe in die wichtigen Selbstreinigungsfunktionen der Marktwirtschaft, verbunden mit einem Trend zu noch mehr Staats- und Planwirtschaft.

    Wichtig ist: Die Staatswirtschaft darf keine Dauerwelle werden!

    Setzen Sie auf Finanzielle Selbstverteidigung!

    Ein Kapitel meines aktuellen Buches lautet „Digitale Selbstverteidigung“. Den Begriff der Resilienz lesen und hören Sie in den letzten Jahren immer häufiger. Darunter versteht man ganz grundlegend eine psychische Widerstandsfähigkeit, die Fähigkeit Krisen zu bewältigen und diese durch einen Rückgriff auf persönliche und sozial vermittelte Ressourcen als Anlass für Entwicklungen zu nutzen.

    Diese Vorgehensweise lässt sich auch auf alle anderen Bereiche unseres täglichen Lebens übertragen, allen voran auf wirtschaftliche und finanzielle Ereignisse, ebenso wie auf die in Meilenstiefeln immer weiter fortschreitende Digitalisierung, die auch gleichbedeutend ist mit einer Abschaffung gewohnter Dinge, wie beispielsweise unserem Bargeld oder dem Bankensystem wie wir es derzeit noch kennen: Finanzielle Selbstverteidigung!

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    PPS: Analysen und Beiträge im Hinblick auf den Megatrend der Digitalisierung finden Sie auf unserem Themen-Portal KRYPTO-X.BIZ

    PPPS: Die Digitalisierung im Vermögensmanagement finden Sie auf unserem Portal ROBO-X.BIZ

    (c) Markus Miller GEOPOLITICAL.BIZ

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    Markus Miller
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    Markus Miller (1973) hat langjährige Erfahrungen bei international tätigen Banken und Beratungsfirmen in Österreich, Liechtenstein sowie der Schweiz gesammelt. Der renommierte Analytiker ist Gründer und Geschäftsführer des spanischen Medien- und Consultingunternehmens GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U. mit Sitz auf der Baleareninsel Mallorca. In dieser Funktion koordiniert er ein internationales Informations- und Kommunikations-Netzwerk von Wirtschafts- und Finanzexperten, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Ein Buch des Buchautors* Markus Miller trägt den Titel „Die Welt vor dem Geldinfarkt“*. Ein anderes heißt "Finanzielle Selbstverteidigung: Profi-Strategien zum Schutz Ihres Vermögens, Ihrer Daten, Eigentumsrechte und Privatsphäre!"* Markus Miller ist Chefanalyst und Chefredakteur des renommierten Wirtschaftsmagazins „Kapitalschutz vertraulich“. Sein Unternehmen betreibt die Internetplattform www.geopolitical.biz.
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    Verfasst von Markus Miller
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