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     266  0 Kommentare Netto- vs. Brutto-Aktienquote: Wie Absicherungsgeschäfte ohne Steuernachteile gelingen

    Mit der Investmentsteuerreform 2018 veränderte sich für Fondsanleger so einiges, die Regeln für die Besteuerungen wurden neu geschrieben. Auslöser waren die unterschiedlichen Besteuerungen von inländischen und ausländischen Fonds, die mit der Reform angeglichen wurden. Auch wenn die zahlreichen Änderungen für viele Anleger zuerst verwirrend klangen, vereinfachten sie seitdem vieles. Die Fondsanbieter mussten sich allerdings etwas umstellen.

    Eine wichtige und grundsätzliche Änderung der Investmentsteuer war damals, dass deutsche Fonds auf bestimmte Erträge 15 Prozent Körperschaftssteuer zahlen mussten. Das führte dazu, dass die Fonds und damit ihre Anbieter seitdem selbst Steuern aus dem Fondsvermögen abführen. Vorher mussten das die Investoren übernehmen. Faktisch landet so von erwirtschafteten Dividenden seitdem weniger Gewinn auf den Konten der Investoren.

    Doch zum Ausgleich entwarf der Staat das Konzept der Teilfreistellung, das seitdem Steuervergünstigungen für die Investoren sicherstellt. Allerdings gibt es dabei verschiedene Abstufungen: Die Investoren von Immobilienfonds erhalten eine Steuerfreistellung der Ausschüttungen von 60 Prozent. Investiert der Fonds darüber hinaus überwiegend und damit mindestens zur Hälfte in ausländische Immobilien, sind sogar 80 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei.

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    Simon Weiler
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    Verfasst von Simon Weiler
    Netto- vs. Brutto-Aktienquote: Wie Absicherungsgeschäfte ohne Steuernachteile gelingen Die Investmentsteuerreform 2018 hat sich nicht nur auf Fondsanleger ausgewirkt, sondern auch Fondsanbieter und Portfoliomanager zum Umdenken angeregt. Warum die Netto- und Brutto-Aktienquote seitdem wichtiger denn je ist, erklärt Martin Stürner, Fondsmanager des PEH EMPIRE und CEO der PEH Wertpapier AG.

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