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    EANS-Hauptversammlung  152  0 Kommentare Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    18.09.2020

    E I N B E R U F U N G
    an die Aktionäre

    für die am Dienstag, den 20. Oktober 2020, um 10.00 Uhr (MESZ)
    im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG,
    Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich,
    als virtuelle Versammlung stattfindende
    ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
    der
    Raiffeisen Bank International AG
    Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
    ISIN AT0000606306

    I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
    Aktionäre/-innen

    Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung
    beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionäre/-innen
    und sonstiger Teilnehmer/-innen die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle
    Versammlung abzuhalten. Die ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank
    International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend
    besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG,
    BGBl I Nr. 16/2020 idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur
    näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen
    ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere
    Weise (COVID-19-GesV, BGBl II Nr. 140/2020) in Form einer virtuellen Versammlung
    mittels einer akustischen und optischen Einwegverbindung in Echtzeit gemäß § 3
    Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen durchgeführt.

    II. Teilnahme der Aktionäre/-innen über das HV-Portal und durch
    Vollmachtserteilung an besondere Stimmrechtsvertreter/-innen

    Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionäre/-innen an der
    diesjährigen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionäre/-innen
    können daher an der virtuellen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung
    über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen
    Zugangsdaten teilnehmen. Ferner wird den Aktionären/-innen die Möglichkeit
    geboten, ihre Aktionärsrechte durch eine(n) der von der Gesellschaft
    vorgeschlagene(n) besondere(n) Stimmrechtsvertreter/-in gemäß § 3 Abs 4 COVID-
    19-GesV auszuüben.

    Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
    für die Teilnahme an der virtuellenHauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2
    Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") ab 18. September 2020 auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/
    veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020 [http://
    www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen/hauptversammlung-2020]zugänglich.

    III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

    Die Hauptversammlung wird teilweise ab Beginn bis zur Beendigung der
    Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV iVm § 102
    Abs 4 AktG im Internet ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) unter www.rbinternational.com/de/
    investoren/ veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020
    [http://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] öffentlich übertragen.


    A. TAGESORDNUNG


    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
    Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2019 und des
    Vorschlags für die Gewinnverwendung, des gesonderten nichtfinanziellen
    Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie
    des Corporate Governance-Berichts des Vorstands.

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2019
    ausgewiesenen Bilanzgewinns.

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2019.

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Geschäftsjahr 2019.

    5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
    Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021.

    6. Wahlen in den Aufsichtsrat.

    7. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des
    Vorstands und des Aufsichtsrats (Vergütungspolitik).

    8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und gegebenenfalls zur
    Einziehung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b
    AktG, verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des
    Aufsichtsrats das Andienungsrecht der Aktionäre auszuschließen und die
    Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Veräußerung der eigenen
    Aktien auf eine andere Art als über
    die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
    Bezugsrechts der Aktionäre.

    9. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien gemäß
    § 65 Abs 1 Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels.

    10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von
    Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG oder bedingten
    Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG sowie den Ausschluss des
    Bezugsrechtes.

    11. Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals.

    12. Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in §§ 4, 10, 14 und 15.

    13. Beschlussfassung über die Abspaltung des bankgeschäftlichen Teilbetriebs
    Aktiengeschäft (Equity Value Chain) von der Raiffeisen Centrobank AG, als
    übertragende Gesellschaft, durch verhältniswahrende Abspaltung zur Aufnahme
    im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Spaltungsstichtag 30.06.2020 auf die
    Raiffeisen Bank International AG, als übernehmende Gesellschaft, unter
    Fortbestand der Raiffeisen Centrobank AG, ohne Gewährung von Aktien der
    übernehmenden Gesellschaft und Genehmigung des Spaltungs- und
    Übernahmsvertrags.



    B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

    Folgende Unterlagen sind ab 18. September 2020 auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-
    uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020 [http://
    www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] zugänglich:


    * Jahresabschluss 2019 samt Lagebericht;
    * Konzernabschluss 2019 samt Konzernlagebericht;
    * Corporate Governance-Bericht 2019;
    * Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019;
    * gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2019;
    * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019;
    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 13;
    * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
    Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
    * Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats;
    * Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8;
    * Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10;
    * Satzung unter Ersichtlichmachung der unter Tagesordnungspunkt 12
    vorgeschlagenen Änderungen;
    * vollständiger Text dieser Einberufung;
    * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
    und für die besonderen Stimmrechtsvertreter/-innen;


    * Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
    Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4
    COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation");
    * Frageformular

    Zu Tagesordnungspunkt 13:

    * Spaltungs- und Übernahmsvertrag samt Beilagen;
    * Jahresabschlüsse und Lageberichte der Raiffeisen Bank International AG und der
    Raiffeisen Centrobank AG jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre;
    * Schlussbilanz der Raiffeisen Centrobank AG zum 30.06.2020;
    * Corporate Governance-Berichte der Raiffeisen Bank International AG für die
    letzten 3 Geschäftsjahre;
    * Halbjahresfinanzberichte der Raiffeisen Bank International AG und der
    Raiffeisen Centrobank AG jeweils zum 30.06.2020;
    * Spaltungsbericht des Vorstands der Raiffeisen Centrobank AG;
    * Prüfungsbericht des Spaltungsprüfers;
    * Spaltungsbericht des Aufsichtsrats der Raiffeisen Centrobank AG
    * Hinweisbekanntmachung gemäß § 17 iVm § 7 SpaltG


    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
    HAUPTVERSAMMLUNG

    Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
    Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
    geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
    Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser
    Nachweisstichtag ist der 10. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an
    der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär/-in ist
    und dies der Gesellschaft nachweist.

    Nachweis des Anteilsbesitzes

    Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
    Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
    Gesellschaft spätestens am 15. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich
    auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss,
    nachzuweisen:

    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
    per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
    c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien
    per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
    elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at
    [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at]
    per SWIFT: RZBAATWWXXX,
    Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
    bzw. 79 unbedingt
    "ISIN AT0000606306" im Text angeben
    (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
    gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt
    per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99,
    per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at],
    wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
    der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
    Angaben zu enthalten:


    * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),
    * Angaben über den/die Aktionär/-in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen,
    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/-in, ISIN
    AT0000606306,
    * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
    * die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
    Nachweisstichtag, 10. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht.


    Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
    Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionäre/-innen in dieser Einberufung werden
    daher jene Aktionäre/-innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei
    der Gesellschaft eingelangt sind.

    Die Aktionäre/-innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
    Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre/-innen können
    deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
    Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

    D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE/-INNEN
    GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung

    Aktionäre/-innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
    erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können
    schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
    Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in
    Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 29. September 2020 der
    Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG,
    z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien,
    Österreich, zugehen. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
    Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
    (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

    Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
    Aktionäre/-innen
    (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
    ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum
    Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei
    mehreren Aktionären/-innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
    Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen
    über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen
    sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
    übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter
    Abschnitt C. verwiesen.

    Beschlussvorschläge

    Aktionäre/-innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
    erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
    Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
    Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre/-innen, der
    anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
    oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
    spätestens am 9. Oktober 2020 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1
    3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at
    [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei dieses Verlangen als eingescannter
    Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank
    International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am
    Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht.

    Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
    Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
    Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss
    (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

    Bei einem Vorschlag zu den Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)
    treten an die Stelle der anzuschließenden Begründungen die Erklärungen der
    vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagenen Personen
    haben darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
    Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
    begründen könnten. Derartige Vorschläge müssen der Gesellschaft in Textform
    spätestens bis 9. Oktober 2020 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am
    13. Oktober 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
    werden, widrigenfalls die betreffenden Personen nicht in die Abstimmung
    einbezogen werden dürfen.

    Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
    Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre/-innen gemäß §
    110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG:

    Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht grundsätzlich aus
    zwölf (aufgrund der Zurücklegung des Mandats durch ein Aufsichtsratsmitglied
    derzeit aus elf) von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern
    (Kapitalvertretern/-innen) und sechs vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG
    entsandten Mitgliedern. Von den zwölf
    Kapitalvertretern/-innen waren bis zur Zurücklegung des Mandats durch ein
    Aufsichtsratsmitglied am 18. Juni 2020 neun Männer und drei Frauen, von den
    sechs Arbeitnehmervertretern/-innen sind vier Männer und zwei Frauen. Der
    Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus zwölf Männern (davor dreizehn Männern)
    und fünf Frauen; das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.

    Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der
    Mehrheit der Kapitalvertreter/-innen noch von der Mehrheit der
    Arbeitnehmervertreter/-innen erhoben wurde und es daher nicht zu einer
    Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß §
    86 Abs 7 AktG kommt.

    Sollte es zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu keiner
    Erhöhung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei der
    allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre/-innen darauf
    Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme des Wahlvorschlags von achtzehn
    Aufsichtsratsmitgliedern mindestens fünf Frauen dem Aufsichtsrat angehören.

    Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die in
    § 87 Abs 2a AktG festgelegten Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die
    fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene
    Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und Internationalität
    sowie die berufliche Zuverlässigkeit. Weiters hat jede vorgeschlagene Person die
    Anforderungen an die fachliche Eignung, Erfahrung, persönliche Zuverlässigkeit
    und zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 28a Abs 5
    BWG dauernd zu erfüllen. § 28a Abs 3 BWG legt weitere Anforderungen an den
    Vorsitzenden des Aufsichtsrats fest.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die
    Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt
    der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei
    mehreren Aktionären/-innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
    Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen
    über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen
    sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
    übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter
    Abschnitt C. verwiesen.

    HV-Portal

    In der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Oktober 2020 steht
    den Aktionären/-innen für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen
    Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV-Portal ist
    ab dem Nachweisstichtag
    (10. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ)) unter www.rbinternational.com/de/
    investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020
    [http://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] erreichbar.

    Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionären/-innen die

    * Teilnahme an der Hauptversammlung mittels einer akustischen und optischen
    Verbindung in Echtzeit
    * Ausübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe
    * Stellung eines Beschlussantrags
    * Erhebung eines Widerspruchs
    * Ausübung des Auskunftsrechts
    * Bevollmächtigung eines/einer Vertreters/Vertreterin oder eines/einer
    besonderen Stimmrechtsvertreters/-in

    Weitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den
    Teilnahmeinformationen, welche ab 18. September 2020 auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-
    uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020 [http://
    www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] abrufbar sind.

    Auskunftsrecht

    Gemäß § 118 AktG ist jedem/jeder Aktionär/-in auf Verlangen in der
    Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
    sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

    Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
    zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
    vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
    einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
    Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
    auf der Internetseite der Gesellschaft
    (www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http://www.rbinternational.com/de/
    investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020])
    in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
    Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der
    Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

    Jeder/Jede Aktionär/-in kann sein/ihr Auskunftsrecht während der
    Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben.

    Ferner sind Aktionäre/-innen eingeladen, die Fragen vor der Hauptversammlung
    auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail anfragen.rbi@anmeldestelle.at
    [fragen.rbi@rbinternational.com] zu übermitteln. Für die Identifikation der
    Aktionäre/-innen sind die Fragen unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen
    Namens, des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen)
    sowie der Depotnummer und des Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie
    der Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu
    übermitteln. Die Aktionäre/-innen können das auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-
    uebersicht/hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http://
    www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] zur Verfügung gestellte Frageformular
    verwenden, das die oben genannten Angaben zur Identität enthält. Jeder/Jede
    Aktionär/-in wird ersucht die Fragen an die Gesellschaft rechtzeitig zu
    übermitteln, sodass diese spätestens am 2. Werktag vor der Hauptversammlung (das
    ist der 16. Oktober 2020) bei der Gesellschaft einlangen. Damit wird dem
    Vorstand eine genaue Vorbereitung sowie eine rasche Beantwortung der von den
    Aktionären/-innen gestellten Fragen in der Hauptversammlung ermöglicht. Die
    Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht einem/einer Aktionär/-
    in zuordenbar sind, nicht zu beantworten

    Jeder/Jede Aktionär/-in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
    der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG).

    Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionärsrechte über das HV-Portal
    sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-
    uebersicht/hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http://
    www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] abrufbar sind.

    E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE UND BESONDERE STIMMRECHTSVERTRETER/-INNEN
    GEMÄß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV

    Jeder/Jede Aktionär/-in kann seine/ihre Rechte zur Stimmabgabe, Stellung eines
    Beschlussantrags sowie Erhebung eines Widerspruchs direkt über das HV-Portal
    ausüben. Darüber hinaus stellt die Gesellschaft den Aktionären/-innen für die
    Ausübung ihrer Aktionärsrechte vier geeignete und von ihr unabhängige
    Stimmrechtsvertreter/-innen § 3 Abs 4 COVID-19-GesV zur Verfügung. Die Kosten
    der besonderen Stimmrechtsvertreter/-innen trägt die Gesellschaft.

    Folgende besondere Stimmrechtsvertreter/-innen stehen zur Verfügung (in
    alphabetischer Reihenfolge):


    1. Dr. Maria Brandstetter

    Rechtsanwältin
    Stephansplatz 4/8, 1010 Wien
    Tel: +43 (0) 1 513 85 12
    E-Mail: brandstetter.rbi@anmeldestelle.at [brandstetter.rbi@anmeldestelle.at]

    2. Dr. Michael Knap
    c/o IVA - Interessenverband für Anleger
    Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
    Mobil: +43 (0) 664 213 87 40
    E-Mail: knap.rbi@anmeldestelle.at [michael.knap@iva.or.at]

    3. Dr. Christian Temmel, MBA
    Rechtsanwalt
    c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
    Schottenring 14, 1010 Wien
    Tel: +43 (0) 1 531 78 1505
    E-Mail: temmel.rbi@anmeldestelle.at [temmel.rbi@anmeldestelle.at]

    4. Mag. Gernot Wilfling
    Rechtsanwalt
    c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
    Rockhgasse 6, 1010 Wien
    Telefon: +43 (0) 1 535 8008 27
    E-Mail: wilfling.rbi@anmeldestelle.at [wilfling.rbi@anmeldestelle.at]

    Die Bevollmächtigung des/der besonderen Stimmrechtsvertreter/-in über das HV-
    Portal ist ab dem Nachweisstichtag (10. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ)) bis zum
    Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das HV-Portal
    können Aktionäre/-innen auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der
    Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung an den/die
    besondere(n) Stimmrechtsvertreter/-in ändern oder widerrufen.

    Sofern die Bevollmächtigung des/der besonderen Stimmrechtsvertreters/-in nicht
    über das HV-Portal erfolgt, hat die Vollmacht für den/die besondere(n)
    Stimmrechtsvertreter/-in bis spätestens am 19. Oktober 2020, 16.00 Uhr (MESZ) an
    einer der oben genannten Adressen der besonderen Stimmrechtsvertreter/-innen
    (per E-Mail oder per Post/Boten) einzulangen.

    Jeder/Jede Aktionär/-in, der/die zur Teilnahme an der virtuellen
    Hauptversammlung berechtigt ist, hat darüber hinaus das Recht einen/eine
    Vertreter/-in zu bestellen, der/die im Namen des/der Aktionärs/-in an der
    virtuellen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die Aktionär/
    -in hat, den er/sie vertritt.

    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
    juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
    bevollmächtigt werden können. Hat der/die Aktionär/-in seinem/ihrem
    depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
    zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
    wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

    Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, hat die Vollmacht
    für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 19. Oktober 2020, 16.00 Uhr
    (MESZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:

    per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99,
    per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at],
    wobei die Vollmacht als Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail anzuschließen ist,
    per SWIFT: RZBAATWWXXX,
    Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
    bzw. 79 unbedingt
    "ISIN AT0000606306" im Text angeben; oder
    per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
    c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien

    Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf
    Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http://www.rbinternational.com/de/
    investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020]
    abrufbar.

    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
    für den Widerruf der Vollmacht.

    Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte und besondere
    Stimmrechtsvertreter/-in sind in den Teilnahmeinformationen enthalten, die auf
    der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/
    veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020 [http://
    www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] abrufbar sind.

    F. Information für Aktionäre/-INNEN zur Datenverarbeitung

    Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von
    Aktionären/-innen oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der
    Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die "Teilnehmer/-in"), insbesondere
    Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer
    des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmrechtskarte sowie E-
    Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden
    Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im
    Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
    Die Raiffeisen Bank International AG erhält diese Daten unter anderem von den
    depotführenden Kreditinstituten (Depotbestätigungen) oder von den Teilnehmern/-
    innen selbst anlässlich der Anmeldung zur Hauptversammlung, bei der Anforderung
    der Zugangsdaten und/oder der Erteilung von Vollmachten und durch Eingaben über
    das HV-Portal. Die Teilnehmer/-innen sind grundsätzlich verpflichtet, der
    Raiffeisen Bank International AG die erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die
    Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern/-innen ist für die
    Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße Vorbereitung,
    Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Die Dienstleister und
    Auftragsverarbeiter der Raiffeisen Bank International AG, welche zum Zwecke der
    Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT-
    sowie Back-Office Dienstleister wie z.B. Link Market Services GmbH,
    Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien,) erhalten von der Raiffeisen Bank
    International AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung
    der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten
    ausschließlich nach Weisung der Raiffeisen Bank International AG. In Erfüllung
    der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Raiffeisen Bank International AG
    auch personenbezogene Daten von Aktionären/-innen und deren Bevollmächtigten an
    öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.

    Die Daten der Teilnehmer/-innen werden nach Ende der jeweils anwendbaren
    gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht. Bei der Speicherdauer sind
    neben gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen, die sich u.a. aus
    demUnternehmensgesetzbuch, der Bundesabgabenordnung und dem Bankwesengesetz
    ergeben, die gesetzlichen Verjährungsfristen, die z.B. nach dem Allgemeinen
    Bürgerlichen Gesetzbuch in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen können, zu
    berücksichtigen.

    Alle Teilnehmer/-innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder
    Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das
    Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf
    Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.

    Diese Rechte können Teilnehmer/-innen gegenüber der Raiffeisen Bank
    International AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

    Raiffeisen Bank International AG
    Group Data Privacy Office
    Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
    datenschutz@rbinternational.com
    +43 (0)1 71 707-8603

    Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft
    unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
    hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http://www.rbinternational.com/de/
    investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020]
    abrufbar.

    G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
    Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
    Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende
    stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
    Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 322.204
    eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen
    Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren
    Tochterunternehmen.

    Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag
    328.617.417. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    Wien, im September 2020


    Der Vorstand
    der
    Raiffeisen Bank International AG



    Rückfragehinweis:
    Frau Mag. Golnaz Miremadi
    Group Executive Office
    Raiffeisen Bank International AG
    +43 1 71707 - 2141
    golnaz.miremadi@rbinternational.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    --------------------------------------------------------------------------------


    Anhänge zur Meldung:
    ----------------------------------------------
    http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10559078/0/ovHV_2020_Einberufun
    g_secured.pdf

    Emittent: Raiffeisen Bank International AG
    Am Stadtpark 9
    A-1030 Wien
    Telefon: +43 1 71707-2089
    FAX: +43 1 71707-2138
    Email: ir@rbinternational.com
    WWW: www.rbinternational.com
    ISIN: AT0000606306
    Indizes: ATX
    Börsen: Wien, Luxembourg Stock Exchange
    Sprache: Deutsch

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/81879/4710404
    OTS: Raiffeisen Bank International AG



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    EANS-Hauptversammlung Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 18.09.2020 E I N B E R U F U N G …

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