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    Neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz  272  0 Kommentare Countdown für geplante Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode läuft


    DGAP-Media / 05.10.2020 / 10:30

    - Verwaltungsrat Friedrich P. Kötter: Gesetzesvorhaben soll gewährleisten, dass die rechtlichen Grundlagen mit tatsächlicher Bedeutung der Sicherheitsbranche Schritt halten

    - Staatssekretär a. D. Fritz Rudolf Körper: Ressortvereinbarung der Ministerien und grober Zeitplan mit dem Ziel der Gesetzesrealisierung vor Bundestagswahl im nächsten Jahr steht

    Essen/Berlin (05.10.2020). Die Sicherheitswirtschaft mit ihren rund 267.000 Beschäftigten steht aktuell vor wichtigen Umbrüchen: Seit dem 1. Juli gehört sie erstmals zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), gleichzeitig steht ein eigenes Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) vor der Tür. Von der damit angestrebten Steigerung der Zutrittsvoraussetzungen für künftige Sicherheitsunternehmer und -beschäftigte sowie der Qualitäts- und Ausbildungsstandards werden Branche, Staat, Bürger und Unternehmen gleichermaßen profitieren.

    Diese zu erwartenden Positiveffekte mit Blick auf die innere Sicherheit verdeutlichen daher auch die Relevanz der von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen für eine zeitnahe Gesetzesrealisierung: "Die Ressortvereinbarung zwischen BMI und dem bisher zuständigen Bundeswirtschaftsministerium ist geschlossen, der grobe Zeitplan steht", betont Fritz Rudolf Körper, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Staatssekretär a. D. "Zudem sind die Personalmaßnahmen im BMI getroffen, um das Gesetzgebungsverfahren anzugehen. Beginnend mit kurzfristig geplanten Workshops zu zentralen Inhalten unter Einbindung u. a. von Unternehmens- und Verbandsvertretern bis zum Ziel der Realisierung noch in dieser Legislaturperiode."

    Diese wichtigen Weichenstellungen begrüßt auch Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe, und unterstreicht gleichzeitig den hohen Stellenwert der zügigen Gesetzesumsetzung. "Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz soll gewährleisten, dass die rechtlichen Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft künftig endlich Schritt halten mit ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit und Bedeutung", sagt der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). "Dabei läuft für das Gesetzesvorhaben angesichts der in einem Jahr anstehenden Bundestagswahl allerdings bereits der Countdown."

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