Neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz
Countdown für geplante Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode läuft - Seite 2
Mit Blick auf die Realisierung müssen dabei folgende Themen im Fokus stehen: deutliche Verschärfung der Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifizierung von Unternehmern und Beschäftigten; Intensivierung und Harmonisierung der Sicherheitsüberprüfungen; Steigerung der Qualitätsgewichtung bei öffentlichen Ausschreibungen; Ausweitung des Anwendungsbereiches auch auf Inhouse-Tätigkeiten. Hieraus ergeben sich u. a. folgende konkreten Forderungen:
- Sicherheitsunternehmer: Jeder, der künftig als Sicherheitsunternehmer tätig werden möchte, muss seine Zuverlässigkeit ohne Abstriche darlegen, die von den Ordnungsbehörden ab Antragstellung fortlaufend und eigenständig überprüft wird. Als Fachkunde ist mindestens ein 160-stündiger Qualifikations-Nachweis erforderlich, der mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung endet. Diese ist ebenfalls gegeben, wenn die Repräsentanten des Unternehmens eine erfolgreiche Ausbildung als Fachkraft/Meister für Schutz und Sicherheit absolviert haben oder einen entsprechenden Hochschulabschluss vorweisen können, z. B. in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften. Alle genannten Anforderungen sollten nicht allein für klassische Sicherheitsunternehmer gelten, sondern u. a. auch für Betreiber von Notruf- und Serviceleitstellen, Sicherheitsberater und -makler sowie Kontraktoren.
Lesen Sie auch
- Sicherheitsmitarbeiter: Die Unterrichtung als Brancheneinstieg, die lediglich die Anwesenheit des Teilnehmers ohne abschließenden Test des Lernerfolges erfordert, ist durch die Sachkundeprüfung abzulösen. Die alleinige Durchführung seitens der Industrie- und Handelskammern (IHK) sollte um BDSW-anerkannte und -zertifizierte Fortbildungsinstitute und -akademien erweitert werden. Gleichzeitig muss das erworbene Wissen durch Fortbildungen regelmäßig aufgefrischt werden. Für den Schutz kritischer und sensibler Infrastrukturen wie den ÖPNV, Flüchtlingsunterkünfte oder im Veranstaltungssektor sind speziellere Qualifikationen nötig. Im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung der Beschäftigten sind die Führungszeugnisse laufend und eigenständig durch die Ordnungsbehörden zu überprüfen.