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     321  0 Kommentare Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit – in Theorie und Praxis

    Jeder politisch und publizistisch halbwegs Interessierte kennt den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes in dem die Meinungsfreiheit geregelt ist. Dennoch sei hier der Text zur Erinnerung im Wortlaut wiedergegeben: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

    Der Beitrag Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit – in Theorie und Praxis erschien zuerst auf Tichys Einblick.

    Ein Beitrag von Josef Kraus.


    Verfasst von Tichys Einblick
    Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit – in Theorie und Praxis Jeder politisch und publizistisch halbwegs Interessierte kennt den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes in dem die Meinungsfreiheit geregelt ist. Dennoch sei hier der Text zur Erinnerung im Wortlaut wiedergegeben: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in …

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