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    DGAP-Adhoc  174  0 Kommentare ABO Wind AG plant Begebung einer Unternehmensanleihe im 1. Quartal 2021 - Seite 2


    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Wichtige Hinweise

    Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Maßgeblich für das Angebot ist ausschließlich der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) noch zu billigende und voraussichtlich im Januar 2012 auf der Internetseite der ABO Wind AG (www.abo-wind.com/anleihe) zu veröffentlichende Wertpapierprospekt. Allein der Wertpapierprospekt wird die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger enthalten.

    Investoren wird empfohlen, den von der CSSF auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit zu prüfenden Wertpapierprospekt, wie er voraussichtlich ab Januar 2021 auf der Internetseite der ABO Wind AG (www.abo-wind.com/anleihe) abrufbar sein wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen oder Aktien der ABO Wind AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die CSSF nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist.

    Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.

    Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der 'Securities Act') noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

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    DGAP-Adhoc ABO Wind AG plant Begebung einer Unternehmensanleihe im 1. Quartal 2021 - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: ABO Wind AG / Schlagwort(e): Anleiheemission ABO Wind AG plant Begebung einer Unternehmensanleihe im 1. Quartal 2021 29.10.2020 / 13:18 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. …

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