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    DGAP-WpÜG  444  0 Kommentare Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CENTROTEC SE; Bieter: Guido A. Krass - Seite 2

    Ebenfalls am heutigen 18. November 2020 hat der Bieter mit der Zielgesellschaft eine Vereinbarung abgeschlossen (Delisting-Vereinbarung), nach der sich die Zielgesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen verpflichtet hat, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der CENTROTEC-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard und General Standard) zu beantragen (sog. Delisting).

    Das Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen erfolgen, wobei sich der Bieter vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Informationen enthalten wird, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom Bieter im Internet auf der Website

    http://www.CentrotecBeteiligung.com

    veröffentlicht werden.

    Wichtiger Hinweis:

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CENTROTEC-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CENTROTEC-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

    Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland , insbesondere des WpÜG, des BörsG und der WpÜG-Angebotsverordnung (Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots) unterbreitet. Eine Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Delisting-Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der Zielgesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

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    DGAP-WpÜG Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CENTROTEC SE; Bieter: Guido A. Krass - Seite 2 DGAP-WpÜG: Guido Krass / Angebot zum Erwerb Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CENTROTEC SE; Bieter: Guido A. Krass 18.11.2020 / 10:00 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für …